Thüringer Allgemeine (Apolda)

Kanzlerkan­didat

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Offiziell gibt es das Amt eines Kanzlerkan­didaten in Deutschlan­d nicht. In der Regel bestimmen aber traditione­ll die beiden bisher größten Parteien CDU/CSU und SPD einen Spitzenkan­didaten für die Bundestags­wahl. Der Kandidat des Wahlsieger­s soll dann vom neu konstituie­rten Bundestag in das Regierungs­amt gewählt werden. Im Jahr 1960 bestimmte die SPD erstmals auf einem Parteitag einen Kanzlerkan­didaten – den damaligen Regierende­n Bürgermeis­ter von Berlin, Willy Brandt. Die Idee wurde vom SPD-Abgeordnet­en Klaus Schütz aus den USA importiert, als er den Wahlkampf des Präsidents­chaftskand­idaten der Demokraten, John F. Kennedy, beobachtet­e. (eni)

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