Kanzlerkandidat
Offiziell gibt es das Amt eines Kanzlerkandidaten in Deutschland nicht. In der Regel bestimmen aber traditionell die beiden bisher größten Parteien CDU/CSU und SPD einen Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl. Der Kandidat des Wahlsiegers soll dann vom neu konstituierten Bundestag in das Regierungsamt gewählt werden. Im Jahr 1960 bestimmte die SPD erstmals auf einem Parteitag einen Kanzlerkandidaten – den damaligen Regierenden Bürgermeister von Berlin, Willy Brandt. Die Idee wurde vom SPD-Abgeordneten Klaus Schütz aus den USA importiert, als er den Wahlkampf des Präsidentschaftskandidaten der Demokraten, John F. Kennedy, beobachtete. (eni)