Spahn will „Heiler“verbieten
Minister plant, Anbietern von Pseudotherapien gegen Homosexualität das Handwerk zu legen
Sie behaupten, heilen zu können, was keine Krankheit ist, und verursachen dabei selbst großes Leid: Pseudotherapien, die homosexuelle Menschen von ihrer Orientierung „kurieren“sollen, sind in Deutschland bislang legal. Das will Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) jetzt ändern, und zwar so schnell es geht.
Sogenannte Konversionstherapien zielen darauf ab, schwule oder lesbische Menschen zu heterosexuellen umzuerziehen – mit oft dramatischen Folgen für diejenigen, die so „geheilt“werden sollen. Denn für die so „Behandelten“sind häufig soziale Isolation, Depressionen und Ängste das Ergebnis, zum Teil bis zur Suizidalität. Gesundheitsminister Spahn hatte deshalb schon im Februar angekündigt, gegen die Angebote vorzugehen, und im April eine 46-köpfige Expertenkommission zum Thema eingesetzt. Deren Erkenntnisse und zwei Gutachten zum Thema wurden am Dienstag vorgestellt. Das Ergebnis: Ein Verbot der Pseudotherapien ist rechtlich möglich – und medizinisch geboten.
Während es keinerlei wissenschaftliche Beweise dafür gebe, dass sich sexuelle Orientierung durch Einfluss von außen ändern lasse, seien die Belege für negative Effekte deutlich, sagt Peer Briken vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, der für Spahns Ministerium ein Kurzgutachten zum Thema aus medizinischer Sicht geschrieben hat. „Es gibt keine bewusste Entscheidung: ,Ich bin jetzt nicht mehr homosexuell‘“, so Briken. Zudem würden die Pseudotherapien dazu beitragen, Homosexualität zu stigmatisieren und förderten so Diskriminierung.
Die „Therapien“sind keine neue Erfindung: Bis in die 1960er-Jahre seien „ziemlich martialische“Methoden gängig gewesen, sagt Briken. Mit Elektroschocks oder erzwungenem Erbrechen habe man da in sogenannten Aversionstherapien versucht, die „Patienten“umzuerziehen. Heute berichten die Betroffenen vor allem von indoktrinierenden Gesprächen. Häufig stammen Gruppen und Einzelpersonen, die derartige Angebote machen, dabei aus religiös-fundamentalistischen Kreisen.
Aber auch im Kontext „klassischer“Therapien von Psychotherapeuten komme es vor, dass das Therapieziel plötzlich Heterosexualität heißt, erklärte Jörg Litwinschuh-Barthel von der Magnus-Hirschfeld-Stiftung (MHS), die sich für die Belange von Schwulen, Lesben, Transsexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Personen einsetzt. Da werde erst ein Vertrauensverhältnis aufgebaut und dann versucht, Menschen ihre sexuelle Orientierung auszureden, so Stiftungsgeschäftsführer Lindwinschuh-Barthel.
In einem aktuellen Fall berichtete eine Frau auch, dass ihre Therapeutin Elektroschocks vorgeschlagen habe. Und auch im Familienkreis gebe es immer wieder Versuche, schwule und lesbische Jugendliche „umzupolen“: „Wir waren erstaunt zu erfahren, dass auch Eltern versuchen, ihre Kinder von deren sexueller Orientierung wegzubekommen“, sagte Litwinschuh-Barthel. Selbst von versuchten Exorzismen sei berichtet worden. Das Ausmaß sei noch größer als bisher angenommen.
Offizielle Daten, wie viele Menschen in Deutschland solchen Versuchen der Behandlung ausgesetzt sind, gibt es nicht. Die Hirschfeld-Stiftung geht auf Grundlage von Berichten Betroffener von Tausenden Fällen pro Jahr aus. „Viele Betroffene empfinden große Scham“, so Litwinschuh-Barthel.
Für Gesundheitsminister Spahn dient ein Verbot deshalb nicht nur dazu, Schaden von potenziellen Opfern abzuwenden: „Es geht um das gesellschaftliche Signal“, so Spahn. Eltern müssten überzeugt werden, ihre Kinder so anzunehmen, wie sie seien. Konkret könnten mit einem Verbot die Anbieter der Pseudotherapien belangt werden: Verfassungsrechtlich sei das möglich, erklärte dazu Martin Burgi, Staatsrechtler von der Universität München, der ein entsprechendes Gutachten verfasst hat. Das Grundgesetz enthalte keine unüberwindbaren Hindernisse für ein Verbot und liefere mit dem Auftrag des Staates, Diskriminierung zu bekämpfen, sogar Gründe für eine entsprechende Regelung. Möglich sei zum Beispiel, das Angebot als Ordnungswidrigkeit zu verbieten, sagt der Jurist. Für medizinische Fachkräfte wie Ärzte und Psychotherapeuten käme auch eine strafrechtliche Regelung in Betracht.
2500 Euro Bußgeld reichen nicht, so Spahn
Der Gesundheitsminister wollte am Dienstag noch keine konkreten Angaben machen, wie ein Gesetz zu Konversionstherapien aussehen könnte. Vorstellen könne er sich zum Beispiel ein abgestuftes System von Sanktionen, sagte Spahn. Eine mit 2500 Euro Bußgeld belegte Ordnungswidrigkeit für „Therapien“an Minderjährigen, wie es die Grünen in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen hatten, sei ihm im Zweifel zu wenig, vor allem, wenn es um wiederholte Vergehen gehe. Ein Problem bleibt die Umsetzung: „Wenn weder der Betroffene noch der sogenannte Therapeut darüber reden, wird es schwer sein, dem nachzugehen“, räumte Spahn ein.
Spahn will noch vor der Sommerpause mit dem Justizministerium sprechen, ein Gesetzentwurf soll in diesem Jahr kommen. Die Hirschfeld-Stiftung plädiert zudem für eine Meldestelle für entsprechende Angebote – und mehr Aufklärung. „Wir müssen Jugendliche und junge Erwachsene stärken“, erklärte Stiftungsgeschäftsführer Litwinschuh-Barthel. Mit einem Verbot würde Deutschland sich unter anderem Malta, Ecuador, Teilen Spaniens und der USA anschließen, wo die Angebote bereits illegal sind. Auch in Großbritannien wird ein Verbot diskutiert.