Thüringer Schulgesetz beschlossen
Novellierung lange kontrovers diskutiert
Thüringer Förderschulen sollen stärker an der Entwicklung des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung beteiligt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete der Thüringer Landtag gestern in Erfurt mit den Stimmen der Regierungskoalition von Linke, SPD und Grüne.
Das neue Thüringer Schulgesetz sieht unter anderem vor, dass Förderschulen Kooperationen etwa mit Grund- oder Regelschulen eingehen und sich auch selbst zum Beispiel zu einer inklusiven Gemeinschaftsschule entwickeln können. Mit der Verabschiedung der Novelle werden in Thüringen erstmals Mindestschülerzahlen für Schulklassen eingeführt. So soll an Grundschulen die Eingangsklasse einer neuen Klassenstufe mindestens 15 Schüler haben, jede weitere 14, an Regelschulen und Gymnasien sollen in der Regel mindestens 20 Schüler in einer Klasse lernen. Auch Vorgaben, wie viele Klassen es pro Stufe geben soll, wurden beschlossen. (dpa)