Ilm-Kreis darf Busverkehr in eigene Hand nehmen
Transport-Unternehmen fühlte sich durch neue Vergabepraxis aus dem Wettbewerb gedrängt und reichte Klage ein
Der Ilm-Kreis darf den Busverkehr im Kreis ohne Ausschreibung an eine eigene Tochtergesellschaft vergeben. Das entschied das Thüringer Oberlandesgericht in Jena (Aktenzeichen 2 Verg 1/18). Die Richter wiesen damit die Beschwerde eines in Arnstadt ansässigen Busunternehmens gegen einen entsprechenden Beschluss des Kreistags zurück.
Der Ilm-Kreis habe mit der direkten Erteilung des Auftrags an einen internen Betreiber seine europarechtlich gestatteten Gestaltungsmöglichkeiten genutzt, begründeten die Richter. Damit kann die Ilmenauer Omnibusverkehr GmbH den Busverkehr im Kreis wie geplant am 1. Juli übernehmen.
„Wir haben unsere rechtlichen Mittel ausgeschöpft und werden dieses Urteil nun akzeptieren“, kommentierte der Geschäftsführer der Regionalbus Arnstadt (RBA), Knut Gräbedünkel, die Entscheidung des Gerichts. Die RBA betreute seinen Angaben zufolge seit 20 Jahren den Nahverkehr im nördlichen Ilm-Kreis.
Das Unternehmen hatte sich durch die neue Vergabepraxis aus dem Wettbewerb gedrängt gesehen und deshalb Klage eingereicht. Sein Unternehmen und der Omnibusbetrieb Zentgraf aus Gräfinau-Angstedt werden diesen Angaben zufolge als Subunternehmer Verkehrsdienstleistungen in einem Umfang von etwa 30 Prozent übernehmen. (dpa)