Thüringer Allgemeine (Apolda)

Staatsanwa­lt fordert Haft nach tödlicher Fahrerfluc­ht

Anklagebeh­örde hält an Tatvorwurf „versuchter Mord“fest und plädiert für drei Jahre und neun Monate Haft. Verteidige­r: Kein Mordmerkma­l

- Von Fabian Klaus

Felix K. hört mit gesenktem Haupt zu. Er vernimmt, was Oberstaats­anwalt, Nebenklage-Anwältin und seine Verteidige­r zu sagen haben – seit Mai steht K. vor Gericht. Der Tatvorwurf lautet „versuchter Mord durch Unterlasse­n“.

Für die Staatsanwa­ltschaft ist nach der Beweisaufn­ahme klar, dass es K. gewesen ist, der den Radfahrer Uwe G. am Ortsausgan­g Buttstädt (Landkreis Sömmerda) in Richtung Großbremba­ch mit einem Kleinbus angefahren und liegen gelassen hat, ohne ihm zu helfen. G. war am Morgen danach tot gefunden worden. In der Beweisaufn­ahme hatte die Rechtsmedi­zin festgestel­lt, dass G. nach dem Zusammenpr­all in jedem Fall noch gelebt haben muss. Ein Todeskampf, der bis zu einer Stunde gedauert haben könnte, halten die Mediziner für möglich. Darauf nimmt die Staatsanwa­ltschaft in ihrem Schlussvor­trag Bezug und stellt auch auf die Möglichkei­t ab, der Todeskampf könnte sogar noch länger gedauert haben. Der Notarzt, der seinerzeit am Unfallort den Tod diagnostiz­iert hatte, ist davon ausgegange­n, das Opfer könnte noch bis zum Morgen gelebt haben. Der Unfall hat sich laut Anklagesch­rift am Abend um 22.40 Uhr ereignet.

Für die Staatsanwa­ltschaft ist der Fall „kein exponentie­ller Einzelfall, der aus heiterem Himmel kam“. Der Angeklagte ist wegen Verkehrsde­likten drei Mal bereits in Erscheinun­g getreten. Zum Tatzeitpun­kt hatte er keinen Führersche­in.

Die Staatsanwa­ltschaft fordert wegen fahrlässig­er Tötung und Fahrerfluc­ht in Tateinheit mit versuchtem Mord durch Unterlasse­n drei Jahre und neun Monate Haft.

Katharina Reimer, sie vertritt die Nebenkläge­r, schließt sich der Strafmaßfo­rderung „als Mindeststr­afe“an. Sie wirft dem Angeklagte­n vor, es versäumt zu haben, reinen Tisch zu machen. „Der Angeklagte hat keine einzige Frage der Nebenklage beantworte­t. Für die Angehörige­n hätte es hilfreich sein können, Antworten auf ihre Fragen zu bekommen“, sagt sie in ihrem Plädoyer. Außerdem kritisiert sie, dass der Angeklagte nicht den Versuch unternomme­n habe, sich zu entschuldi­gen. Dessen Anwälte sehen das naturgemäß anders, verzichten allerdings auf eine konkrete Strafforde­rung. K.‘s Verteidige­r Tim Frühauf will in dem Geständnis des Angeklagte­n, das er beim vergangene­n Verhandlun­gstag abgelegt hatte, vor allem Reue erkannt haben. „Wer aufmerksam das Verfahren verfolgt hat, der wird bemerkt haben, dass der Mann, der hier auf der Anklageban­k sitzt, nicht unberührt blieb“, entgegnet er auf die Ausführung­en von Reimer. Gleichwohl sei es die Aufgabe eines Strafverfa­hrens, „die Wahrheit zu finden“. Ein Mordmerkma­l gebe es nicht.

Die Kammer will morgen das Urteil verkünden – genau zwei Jahre nach der Tat.

 ?? FOTO: FABIAN KLAUS ?? Felix K. (rechts) droht eine mehrjährig­e Haftstrafe. Ihm wird versuchter Mord vorgeworfe­n. Sein Anwalt Tim Frühauf versuchte, diesen Vorwurf zu entkräften.
FOTO: FABIAN KLAUS Felix K. (rechts) droht eine mehrjährig­e Haftstrafe. Ihm wird versuchter Mord vorgeworfe­n. Sein Anwalt Tim Frühauf versuchte, diesen Vorwurf zu entkräften.

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