Fraktionsspitzen
Die Fraktionsspitzen von Union und SPD treffen sich zur Klausur. Der Fraktionsvorstand der Union setzt sich zusammen aus dem Fraktionsvorsitzenden, seinen Stellvertretern, den Parlamentarischen Geschäftsführern, den Justiziaren, dem Sprecher der CDU-Landesgruppen und den Vorsitzenden der 29 Arbeits- und soziologischen Gruppen sowie 15 Beisitzern. Der Fraktionsvorstand der SPD besteht aus den Mitgliedern des Geschäftsführenden Fraktionsvorstands und weiteren 25 aus der Fraktion gewählten Mitgliedern. Der Fraktionsvorstand führt die Geschäfte der Fraktion, plant ihre Arbeit, bereitet die Fraktionssitzungen vor und berichtet der Fraktion über seine Beratungen. (eni)