Küken töten vorerst erlaubt
Das millionenfache Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht ist nur noch für eine Übergangszeit zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Mit dem Urteil wertete das Gericht die Tierschutzbelange auf. Trotzdem darf das Töten vorerst weitergehen – bis den Brutbetrieben praxisreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung schon im Hühnerei zur Verfügung stehen. (dpa)