Thüringer Allgemeine (Apolda)

Küken töten vorerst erlaubt

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Das millionenf­ache Töten männlicher Küken in der Legehennen­zucht ist nur noch für eine Übergangsz­eit zulässig. Das hat das Bundesverw­altungsger­icht entschiede­n. Mit dem Urteil wertete das Gericht die Tierschutz­belange auf. Trotzdem darf das Töten vorerst weitergehe­n – bis den Brutbetrie­ben praxisreif­e Verfahren zur Geschlecht­sbestimmun­g schon im Hühnerei zur Verfügung stehen. (dpa)

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