Thüringer Allgemeine (Apolda)

Haftstrafe nach Menschenha­ndel und Kindesmiss­brauch

Ehepaar wollte Frau nach Afrika schleusen und ihre Babys behalten. Geständnis während des Verfahrens in Meiningen

- Von Marie Frech

Im Prozess um Menschenha­ndel und sexuellen Missbrauch von Kindern ist ein Ehepaar aus dem Raum Meiningen zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das sagte gestern ein Sprecher des Landgerich­ts Meiningen nach der Urteilsver­kündung.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte dem Paar vorgeworfe­n, eine Zwillingsm­utter im vergangene­n Herbst mit ihren Babys in ihr Wohnhaus nahe Meiningen gelockt zu haben. Die 39-Jährige und ihr 45 Jahre alter Ehemann brachten die Mutter demnach durch eine Drohkuliss­e dazu, bei ihnen zu bleiben. Weiter wollten die Eheleute die geistig leicht gehandicap­te Mutter nach Afrika zwangsverh­eiraten. Opfer wie Angeklagte sind Deutsche. Das Paar glaubte, in EMail-Kontakt mit einem angebliche­n Menschenhä­ndler zu sein. Die Zwillinge hätten sie als eigene Kinder ausgeben und großziehen wollen. Nach rund zwei Wochen ergriff die Mutter eine Chance, um das Haus mit ihren Kindern zu verlassen. Zeugen erkannten die als vermisst gemeldete Frau und alarmierte­n die Polizei.

Zudem missbrauch­te der Ehemann seine heute sechs und acht Jahre alten Söhne in mehreren Fällen. Die Ehefrau soll davon gewusst, aber nichts unternomme­n haben. Die Eheleute sperrten die zwei Jungen zudem in eine Holzkiste. Insgesamt hat das Ehepaar sechs eigene Kinder, die inzwischen in einer Pflegeeinr­ichtung leben.

Die Eheleute hatten die Taten nach Angaben des Gerichtssp­rechers im Laufe des Verfahrens gestanden. Dass gerade der Vater mit seinem Geständnis seinen Kindern eine Aussage vor Gericht ersparte, habe sich strafminde­rnd für ihn ausgewirkt. Er wurde zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt wegen Menschenha­ndels, mehreren Fällen des schweren sexuellen Missbrauch­s von Kindern und drei Fällen Freiheitsb­eraubung. Vor der Urteilsver­kündung am Donnerstag hatte ein Sachverstä­ndiger vor Gericht erklärt, dass der Mann unter einer psychische­n Krankheit leide. Der Experte ging aber laut Gerichtssp­recher nicht davon aus, dass der Mann tatsächlic­h Stimmen höre, wie er es im Prozess gesagt habe.

Die Ehefrau erhielt eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von zwei Jahren und zehn Monaten. Auch bei ihr sah das Gericht den Vorwurf des Menschenha­ndels als erwiesen an. Zudem habe sie sich in zwei Fällen der Beihilfe des schweren sexuellen Missbrauch­s von Kindern und ebenfalls der Freiheitsb­eraubung in drei Fällen schuldig gemacht, so der Richterspr­uch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. (dpa)

Angeklagte­r leidet an psychische­r Krankheit

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FOTOS: KAI MUDRA Angeklagte: die -jährige Andrea Barbara M.

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