Sami A. scheitert mit Beschwerde
Der mutmaßliche Islamist Sami A. muss trotz rechtswidriger Abschiebung in seine Heimat Tunesien nicht nach Deutschland zurückgeholt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden. Das Gericht wies eine Beschwerde des SalafistenPredigers gegen den entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zurück. Mit der Verbalnote der tunesischen Botschaft in Berlin, in der zugesichert worden war, Sami A. nicht zu foltern, entfalle das Abschiebungsverbot. (dpa)