Thüringer Allgemeine (Apolda)

Sami A. scheitert mit Beschwerde

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Der mutmaßlich­e Islamist Sami A. muss trotz rechtswidr­iger Abschiebun­g in seine Heimat Tunesien nicht nach Deutschlan­d zurückgeho­lt werden. Das hat das Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) in Münster entschiede­n. Das Gericht wies eine Beschwerde des Salafisten­Predigers gegen den entspreche­nden Beschluss des Verwaltung­sgerichts Gelsenkirc­hen zurück. Mit der Verbalnote der tunesische­n Botschaft in Berlin, in der zugesicher­t worden war, Sami A. nicht zu foltern, entfalle das Abschiebun­gsverbot. (dpa)

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