Thüringer Allgemeine (Apolda)

Ausbildung: Beihilfe möglich

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Einige Ausbildung­en kann man nicht überall absolviere­n. „Auszubilde­nde, die für ihre neue Lehrstelle umziehen, sollten prüfen, ob sie Anspruch auf Berufsausb­ildungsbei­hilfe haben“, rät Sabrina Schittel vom Azubi-Beratungsb­üro Azuro in München. Mit der Berufsausb­ildungsbei­hilfe (BAB) unterstütz­t die Bundesagen­tur für Arbeit Auszubilde­nde, die in einer eigenen Wohnung leben. Ob Anspruch auf BAB besteht und wie hoch diese ausfällt, erfährt man im BAB-Rechner unter:

(dpa)

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