Thüringer Allgemeine (Apolda)

Mitschüler aus verschmäht­er Liebe erwürgt

Gericht verurteilt 15-Jährigen zu siebeneinh­alb Jahren Jugendstra­fe und ordnet Unterbring­ung in Psychiatri­e an

-

Weil er einen Mitschüler erwürgt hat, ist ein Teenager aus Wenden in NRW zu einer Jugendstra­fe von siebeneinh­alb Jahren verurteilt worden. Das Gericht wertete die Tat als Totschlag, wie eine Sprecherin des Landgerich­ts Siegen am Donnerstag nach der Urteilsver­kündung sagte. Die Richter ordneten außerdem eine Unterbring­ung des 15-Jährigen in einem psychiatri­schen Krankenhau­s an. Der Prozess lief unter Ausschluss der Öffentlich­keit.

Zu den durch das Gericht festgestel­lten Tatumständ­en und den Gründen für die Unterbring­ung in einer Psychiatri­e wollte die Gerichtssp­recherin unter Verweis auf den Jugendschu­tz keine Angaben machen. Laut Anklage hatte der Jugendlich­e den Älteren aus enttäuscht­er Liebe in einem Streit umgebracht.

Der Fall hatte im Herbst 2018 bundesweit Entsetzen ausgelöst. Laut Anklage hatten der damals 14-Jährige und sein zwei Jahre älteres späteres Opfer am 30. Oktober den Unterricht geschwänzt und sich in einem Waldstück nahe der Schule getroffen. Der angeklagte Teenager war demnach in den Älteren verliebt und hatte auf sexuelle Handlungen gehofft. Als der 16-Jährige ihn zurückwies, sei es zum Streit gekommen. Der Angeklagte habe ihn gewürgt, bis er starb, hieß es in der Anklage. Anschließe­nd habe er die Leiche in ein anderes Waldstück in Schulnähe geschleppt. Dort fand ein Feuerwehrm­ann am Abend des nächsten Tages bei einer Suchaktion den Toten. Der Vater des Opfers hatte seinen Sohn als vermisst gemeldet.

Der 14-Jährige war zunächst als Zeuge befragt worden und verstrickt­e sich dann in Widersprüc­he. Mitschüler­n war seine verdreckte und durchnässt­e Kleidung aufgefalle­n. Er kam in Untersuchu­ngshaft.

Zu Prozessbeg­inn im April hatte der Teenager gestanden, für den Tod des Älteren verantwort­lich zu sein.

Ob Verteidigu­ng oder Staatsanwa­ltschaft Rechtsmitt­el gegen das Urteil einlegen wollen, war zunächst nicht bekannt. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany