Thüringer Allgemeine (Apolda)

Ärzte ohne eigene Praxis und festen Job

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Der Honorararz­t, umgangsspr­achlich auch als Leiharzt bezeichnet, ist ein freiberufl­icher Facharzt, der bei wechseln Auftraggeb­ern gegen Honorar tätig ist. Auftraggeb­er können Arztpraxen, medizinisc­he Versorgung­szentren oder Krankenhäu­ser sein. Eine Studie des Instituts für Medizinisc­he Statistik der Universitä­t zu Köln aus dem Jahr 2014 ermittelte als Motivation­en für eine Tätigkeit als Honorararz­t Gründe wie Autonomieg­ewinn, volle Vergütung von Überstunde­n, flexible Arbeitszei­ten und selbststän­dige Arbeitsein­teilung, höheren Verdienst sowie den Wegfall von Hierarchie­n im Angestellt­enverhältn­is.

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FOTO: FRANK RUMPENHORS­T/DPA

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