Wer saniert, der zahlt auch
Wohnungsbesitzer, die auf eigene Kosten Sanierungen am Gebäude veranlassen, können dafür nicht nachträglich die Eigentümergemeinschaft zur Kasse bitten. Das gilt selbst dann, wenn die Arbeiten eigentlich Sache der Gemeinschaft und zwingend nötig gewesen wären. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Jede Maßnahme müsse grundsätzlich im Voraus gemeinsam beschlossen werden. Die Karlsruher Richter wollen mit diesem Urteil verhindern, dass Eigentümergemeinschaften von einem Tag auf den anderen mit unabsehbaren Forderungen konfrontiert werden. (Az. V ZR 254/17)
Der Kläger, der 2005 rund 5500 Euro in neue Fenster gesteckt hatte, sieht dieses Geld damit nicht wieder. Der Mann glaubte, dass jeder Eigentümer für seine Fenster selbst verantwortlich ist. Jahre später stellte sich durch ein BGH-Urteil in einem anderen Fall jedoch heraus, dass die Gemeinschaft zuständig gewesen wäre. Deshalb wollte der Mann seine Ausgaben ersetzt haben. (dpa)