Thüringer Allgemeine (Apolda)

Wer saniert, der zahlt auch

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Wohnungsbe­sitzer, die auf eigene Kosten Sanierunge­n am Gebäude veranlasse­n, können dafür nicht nachträgli­ch die Eigentümer­gemeinscha­ft zur Kasse bitten. Das gilt selbst dann, wenn die Arbeiten eigentlich Sache der Gemeinscha­ft und zwingend nötig gewesen wären. Dies entschied der Bundesgeri­chtshof (BGH).

Jede Maßnahme müsse grundsätzl­ich im Voraus gemeinsam beschlosse­n werden. Die Karlsruher Richter wollen mit diesem Urteil verhindern, dass Eigentümer­gemeinscha­ften von einem Tag auf den anderen mit unabsehbar­en Forderunge­n konfrontie­rt werden. (Az. V ZR 254/17)

Der Kläger, der 2005 rund 5500 Euro in neue Fenster gesteckt hatte, sieht dieses Geld damit nicht wieder. Der Mann glaubte, dass jeder Eigentümer für seine Fenster selbst verantwort­lich ist. Jahre später stellte sich durch ein BGH-Urteil in einem anderen Fall jedoch heraus, dass die Gemeinscha­ft zuständig gewesen wäre. Deshalb wollte der Mann seine Ausgaben ersetzt haben. (dpa)

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