Dieselbesitzer erhält Geld zurück
Geraer Gericht gibt Kläger recht
Das Landgericht Gera hat den VW-Konzern zur Rücknahme eines „Schummeldiesels“und zur Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises plus Zinsen verurteilt. Auf das Urteil, das bereits Ende Mai fiel (Az. 3 O 518/18), macht eine Kölner Rechtsanwaltskanzlei in einer Mitteilung aufmerksam.
Demnach hatte der Kläger im Juli 2011 einen neuen VW Passat Variant 2.01 TDI für 28.500 Euro erworben. Abzüglich einer Nutzungsentschädigung muss VW dem Mann 17.453,51 Euro erstatten, dazu Zinsen in Höhe von vier Prozent auf den Kaufpreis, also noch einmal 8500 Euro.
Das Gericht erkannte an, dass dem Kläger ein Schaden entstanden sei, indem er einen für ihn wirtschaftlich nachteiligen Kaufvertrag abgeschlossen hat. Bei verständiger Würdigung und unter lebensnaher Betrachtung würde kein vernünftig denkender Verbraucher ein Fahrzeug erwerben, welches mit einer gesetzeswidrigen Software ausgestattet ist. Das Gericht war davon überzeugt, dass die Manipulationssoftware ein Mitarbeiter bei Volkswagen entweder selbst programmiert oder deren Programmierung veranlasst habe. Das Verhalten des Konzerns bzw. seiner verantwortlichen Akteure sei nach Ansicht des Gerichts als sittenwidrig zu qualifizieren. Dabei sei zu berücksichtigen, dass der VW-Konzern in großem Umfang und mit erheblichem technischen Aufwand im Profitinteresse zentrale gesetzliche Vorschriften ausgehebelt und zugleich seine Kunden getäuscht hat. (red)