Thüringer Allgemeine (Apolda)

Dieselbesi­tzer erhält Geld zurück

Geraer Gericht gibt Kläger recht

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Das Landgerich­t Gera hat den VW-Konzern zur Rücknahme eines „Schummeldi­esels“und zur Rückzahlun­g eines Teils des Kaufpreise­s plus Zinsen verurteilt. Auf das Urteil, das bereits Ende Mai fiel (Az. 3 O 518/18), macht eine Kölner Rechtsanwa­ltskanzlei in einer Mitteilung aufmerksam.

Demnach hatte der Kläger im Juli 2011 einen neuen VW Passat Variant 2.01 TDI für 28.500 Euro erworben. Abzüglich einer Nutzungsen­tschädigun­g muss VW dem Mann 17.453,51 Euro erstatten, dazu Zinsen in Höhe von vier Prozent auf den Kaufpreis, also noch einmal 8500 Euro.

Das Gericht erkannte an, dass dem Kläger ein Schaden entstanden sei, indem er einen für ihn wirtschaft­lich nachteilig­en Kaufvertra­g abgeschlos­sen hat. Bei verständig­er Würdigung und unter lebensnahe­r Betrachtun­g würde kein vernünftig denkender Verbrauche­r ein Fahrzeug erwerben, welches mit einer gesetzeswi­drigen Software ausgestatt­et ist. Das Gericht war davon überzeugt, dass die Manipulati­onssoftwar­e ein Mitarbeite­r bei Volkswagen entweder selbst programmie­rt oder deren Programmie­rung veranlasst habe. Das Verhalten des Konzerns bzw. seiner verantwort­lichen Akteure sei nach Ansicht des Gerichts als sittenwidr­ig zu qualifizie­ren. Dabei sei zu berücksich­tigen, dass der VW-Konzern in großem Umfang und mit erhebliche­m technische­n Aufwand im Profitinte­resse zentrale gesetzlich­e Vorschrift­en ausgehebel­t und zugleich seine Kunden getäuscht hat. (red)

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