Keine Waffen für Verfassungsfeinde
Innenminister einigen sich auch bei Einbruchschutz und Messerverbot
Reichsbürger und Mitglieder anderer verfassungsfeindlicher Gruppen sollen nach dem Willen der Innenminister von Bund und Ländern keine Erlaubnis zum Waffenbesitz mehr erhalten. Bereits erteilte Genehmigungen sollen leichter eingezogen werden können. Die Innenminister wollen nach eigenen Angaben „die gesetzlichen Grundlagen mit dem Ziel prüfen, dass bereits die Mitgliedschaft in einer solchen Vereinigung zur waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeit führt“. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) sagte am Freitag nach Abschluss der Frühjahrskonferenz der Minister: „Es entspricht nicht der Lebenswirklichkeit, einer Vereinigung anzugehören, ohne deren Ziele zu unterstützen.“
Strittig bleibt dagegen alles, was mit Asyl und Abschiebungen zu tun hat. Wenn man die „bunte“Zusammensetzung der Landesregierungen zur Zeit bedenke, seien die gemeinsamen Beschlüsse „sensationell“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Bei Rückführungen nach Afghanistan können sich die Länder jedoch weiter nicht einigen. Die SPD-geführten Länder und SchleswigHolsteins CDU-Innenminister Hans-Joachim Grote wollen an ihrer Praxis festhalten, nur Straftäter, Identitätstäuscher und Gefährder abzuschieben. Auf anderen Problemfeldern erzielten die Minister einen Konsens. Kriminellen Clan-Mitgliedern etwa droht der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft – aber nur, wenn sie eine zweite Staatsbürgerschaft haben.
Haus- und Wohnungsbesitzer sollen künftig auch bei Neubauten Geld für Einbruchschutz erhalten. Die staatliche Bank KfW soll dafür Zuschüsse erteilen. „Sehr viele Täter scheuen bauliche Widerstände“, so Seehofer.
Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie sollen härter bestraft werden. Die Höchststrafe für die Verbreitung solcher Bilder und Videos soll von derzeit fünf auf dann zehn Jahre steigen. Konkrete Beschlüsse zur Bekämpfung der Kinderpornografie will Seehofer demnächst mit den Sprechern der Länder in kleiner Runde abstimmen.
Die Länder sollen leichter als bislang Zonen festlegen können, in denen das Tragen von Messern und anderer Waffen verboten ist – etwa vor Schulen, Bahnhöfen und in Fußgängerzonen. Die Idee eines generellen Verbots in Fußgängerzonen lehnt die Mehrheit der Innenminister dagegen ab, weil dort ja auch Messer verkauft werden. (dpa)