Thüringer Allgemeine (Apolda)

Ferienjob mit Arbeitsver­trag

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Viele Schüler suchen sich in den Ferien einen Nebenjob. Wichtig: Auch einem Ferienjob muss ein Arbeitsver­trag zugrunde liegen, erläutert der Deutsche Gewerkscha­ftsbund (DGB) Jugend. Darin sollten Aufgaben, Arbeitszei­ten und der Lohn geregelt sein. Als Ferienjobs kommen für Jugendlich­e grundsätzl­ich nur leichte und ungefährli­che Tätigkeite­n in Betracht. Das regelt das Jugendarbe­itsschutzg­esetz. Auch bei der Arbeitszei­t gelten besondere Regeln: So dürfen etwa 13- und 14-Jährige maximal zwei Stunden täglich arbeiten. (dpa)

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