Ferienjob mit Arbeitsvertrag
Viele Schüler suchen sich in den Ferien einen Nebenjob. Wichtig: Auch einem Ferienjob muss ein Arbeitsvertrag zugrunde liegen, erläutert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Jugend. Darin sollten Aufgaben, Arbeitszeiten und der Lohn geregelt sein. Als Ferienjobs kommen für Jugendliche grundsätzlich nur leichte und ungefährliche Tätigkeiten in Betracht. Das regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Auch bei der Arbeitszeit gelten besondere Regeln: So dürfen etwa 13- und 14-Jährige maximal zwei Stunden täglich arbeiten. (dpa)