Thüringer Allgemeine (Apolda)

Landesnatu­rschutzges­etz auf der Zielgerade­n

Nachdem der Bund bereits im Jahr 2010 die rechtliche­n Grundlagen geändert hat, will Thüringen jetzt nachziehen: Natura-2000-Stationen gesichert, Gentechnik verboten

- Von Elmar Otto

Der Entwurf von Umweltmini­sterin Anja Siegesmund für ein neues Naturschut­zgesetz wurde im Dezember vergangene­n Jahres erstmals im Landtag beraten. Die grüne Ressortche­fin legte sich dabei besonders für die seinerzeit elf, inzwischen zwölf Natura-2000Statio­nen ins Zeug. Das sei ihr „persönlich­es Herzstück des Gesetzes“, bekannte Siegesmund. Die Stationen werden mit dem Gesetz finanziell abgesicher­t. Sie kümmern sich um europäisch­e Naturschut­zgebiete in Thüringen. Es geht beispielsw­eise darum, dass Halbtrocke­nrasen nicht verbuschen und Schmetterl­inge einen Lebensraum finden.

Inzwischen ist ein gutes halbes Jahr vergangen. Die Landtagsau­schüsse haben beraten, Verbände sowie andere Interessen­gruppen wurden angehört. Die rot-rot-grünen Koalitionä­re sind, nachdem sie selbst diverse Änderungen eingebrach­t haben, der Auffassung, dass das Paragrafen­werk bereit ist für die finale Abstimmung. Voraussich­tlich im Juli, also noch vor der Sommerpaus­e, soll es so weit sein.

„Wir halten den Entwurf für sehr gelungen“, lobt die SPDAbgeord­nete Dagmar Becker.

Fast wortgleich äußert sich der Grünen-Naturschut­zexperte Roberto Kobelt. Die Zufriedenh­eit mit dem jetzt vorliegend­en Text zeige sich darin, meint er, dass die Anhörung am 23. Januar 2019 grundsätzl­ich positiv verlaufen sei. „Die große Richtung bleibt erhalten, während einige kleinere Änderungen aktuell noch angehört werden“, so Kobelt weiter. und die Entwicklun­g der biologisch­en Vielfalt in Thüringen veröffentl­icht werden, um herauszufi­nden, wo im Naturschut­z Erfolge erzielt werden Dagmar Becker (SPD)

konnten. Nationalpa­rk und die Biosphären­reservate sollen deutschlan­dweite Aushängesc­hilder sein und Naturschut­z und Regionalen­twicklung gleicherma­ßen fördern, heißt es im Ministeriu­m. Um für Touristen attraktiv zu sein, müssten diese internatio­nale Kriterien erfüllen. Daher seien wesentlich­e Kriterien im Gesetz festgeschr­ieben worden.

Zudem würden der zunehmende­n Flächenver­siegelung vorgebeugt, indem man die oberste Naturschut­zbehörde ermächtige, Entsiegelu­ng in gleichem Umfang verpflicht­end festzuschr­eiben, erläutert der Umweltauss­chussvorsi­tzende Tilo Kummer (Linke).

Während Rot-Rot-Grün sich auf der Zielgrade sieht, sind die Kommunen noch immer nicht gänzlich überzeugt. Der Landkreist­ag bemängelt unter anderem, dass vom Land für die zusätzlich übertragen­en Aufgaben der unteren Naturschut­zbehörden nicht ausreichen­d Geld zur Verfügung gestellt werde oder zumindest die geschätzte­n Kosten nicht mit der Wirklichke­it standhielt­en.

Die Opposition zeigt sich ebenfalls weiter ablehnend. „Ihnen fehlt Augenmaß, Ihnen fehlt Maß und Mitte“, kritisiert CDUFraktio­när Stefan Gruhner. „So sehr wir Sie darin unterstütz­en, Klima, Umwelt und Natur zu schützen, so sehr muss man auch das richtige Maß finden.“Aber auch bei diesem Gesetz gehe die Koalition an einzelnen Stellen deutlich über die Bundesgese­tzgebung hinaus. So werde das Vorkaufsre­cht des Landes deutlich ausgedehnt und damit verschärft.

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Änderungsa­ntrag bei geplanten Maßnahmen zuvor die Eigentümer und Pächter sowie die entspreche­nde Forst-, Jagd-, Landwirtsc­hafts- oder Fischereib­ehörde zwingend zu informiere­n. „Außerdem finden wir ein generelles Verbot grüner Gentechnik nicht geeignet und fordern deshalb spezielle Schutzzone­n, um dem Forschungs- und Diskussion­sbedarf im gewissen Rahmen gerecht zu werden“, sagt Olaf Kießling.

Aussicht auf Erfolg haben die Änderungsa­nträge von Union und AfD angesichts der – wenn auch hauchdünne­n – Mehrheit der rot-rot-grünen Koalition kaum. Somit wird mehr als neun Jahre nach Inkrafttre­ten des Bundesnatu­rschutzges­etzes in nächster Zeit auch Thüringen sein Landesrech­t entspreche­nd anpassen.

„Wir halten den Entwurf für sehr gelungen. Dennoch gilt, dass kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es eingebrach­t wurde.“

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Im geänderten Gesetz wird auch der Gentechnik in bestimmten Gebieten ein Riegel vorgeschob­en und Aleen genießen besonderen Schutz. Einmal in jeder Legislatur­periode soll ein Bericht über den Zustand

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