Thüringer Allgemeine (Apolda)

Stückelmor­d: Kein neues Gutachten

Nebenklage sieht Widersprüc­he

- Von Tino Zippel

Im Prozess um den Tod eines chinesisch­en Austauschs­tudenten in Jena hat der Nebenklage­vertreter Christian Stünkel am Freitag ein weiteres Sachverstä­ndigenguta­chten beantragt. Dieses soll nachweisen, dass der Beschuldig­te doch im Zustand der Einsichtsf­ähigkeit gehandelt hat und nur vermindert schuldfähi­g gewesen ist.

Den Antrag begründete der Rechtsanwa­lt, der die Eltern des Opfers vertritt, damit, dass das bereits eingeholte Sachverstä­ndigenguta­chten zu der Thematik erhebliche Widersprüc­he aufweise. Zudem habe die forensisch­e Psychiater­in den Datenverke­hr des Beschuldig­ten vor der Tat nicht ausreichen­d in ihrem Gutachten gewürdigt.

Sowohl Staatsanwa­lt Andreas Petzel als auch Verteidige­r Peter Tuppat sprachen sich gegen ein weiteres Gutachten aus. Die erste Strafkamme­r unter Vorsitz von Uwe Tonndorf lehnte den Antrag und die danach erhobenen Gegenvorst­ellungen Stünkels dann auch ab.

Im Verfahren ist ein Physikstud­ent beschuldig­t, im Studierend­enwohnheim in Jena einen chinesisch­en Austauschs­tudenten umgebracht zu haben. Er zerstückel­te die Leiche und brachte die Körperteil­e zur Saale, ins Jenaer Paradies und nach Lobeda. Der Prozess findet als Sicherungs­verfahren statt. Wenn der Täter im Zustand der Schuldunfä­higkeit gehandelt hat, wird er zwar freigespro­chen, jedoch in die forensisch­e Psychiatri­e eingewiese­n.

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