Stückelmord: Kein neues Gutachten
Nebenklage sieht Widersprüche
Im Prozess um den Tod eines chinesischen Austauschstudenten in Jena hat der Nebenklagevertreter Christian Stünkel am Freitag ein weiteres Sachverständigengutachten beantragt. Dieses soll nachweisen, dass der Beschuldigte doch im Zustand der Einsichtsfähigkeit gehandelt hat und nur vermindert schuldfähig gewesen ist.
Den Antrag begründete der Rechtsanwalt, der die Eltern des Opfers vertritt, damit, dass das bereits eingeholte Sachverständigengutachten zu der Thematik erhebliche Widersprüche aufweise. Zudem habe die forensische Psychiaterin den Datenverkehr des Beschuldigten vor der Tat nicht ausreichend in ihrem Gutachten gewürdigt.
Sowohl Staatsanwalt Andreas Petzel als auch Verteidiger Peter Tuppat sprachen sich gegen ein weiteres Gutachten aus. Die erste Strafkammer unter Vorsitz von Uwe Tonndorf lehnte den Antrag und die danach erhobenen Gegenvorstellungen Stünkels dann auch ab.
Im Verfahren ist ein Physikstudent beschuldigt, im Studierendenwohnheim in Jena einen chinesischen Austauschstudenten umgebracht zu haben. Er zerstückelte die Leiche und brachte die Körperteile zur Saale, ins Jenaer Paradies und nach Lobeda. Der Prozess findet als Sicherungsverfahren statt. Wenn der Täter im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hat, wird er zwar freigesprochen, jedoch in die forensische Psychiatrie eingewiesen.