Wahlkreise könnten Bestand haben
Wahlrechtsreform: Hirte sieht Bruch mit CDU-Überzeugungen. SPD hat noch Redebedarf
Berlin/Erfurt. Der designierte CDULandesvorsitzende Christian Hirte sieht in dem Unionsvorschlag zur Wahlrechtsreform einen Bruch mit eigenen Überzeugungen. „Der direkt gewählte Abgeordnete spielt eine besondere Rolle“, sagt der Christdemokrat dieser Zeitung. Allerdings: Es sei notwendig, etwas zu tun, um den Bundestag zu verkleinern. CDU-Bundestagsfraktionschef Ralph Brinkhaus sollte mit der SPD einen Kompromiss verhandeln, der die Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 280 vorsieht sowie sieben Überhangmandate, die nicht ausgeglichen werden. „Dem Grunde nach ist der Vorschlag gut“, sagt Hirte.
Koalitionspartner SPD kritisiert allerdings den Zeitpunkt. „Das Wahlrecht ist ein zentrales Element für die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie. Veränderungen daran können nicht über Nacht vorgenommen werden“, sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten
Schneider aus Erfurt. In Thüringen hält die CDU alle Direktmandate in den acht Bundestagswahlkreisen. Würde der Unionsvorschlag dazu führen, dass Thüringen erneut einen Wahlkreis einbüßt? Hirte meint: „Mit ziemlicher Sicherheit nein“.
Im Bundestag sitzen derzeit 709 Parlamentarier. Die gesetzliche Mitgliederzahl ist auf 598 festgeschrieben – 299 als direkt gewählte sowie 299 über Parteilisten.
Die FDP verdammt den Vorschlag der Union indes. Er sei eine
„Nebelkerze, solange kein ernsthafter Entwurf vorliegt“, sagt der Südthüringer Bundestagsabgeordnete Gerald Ulrich. Martina Renner, Thüringer Abgeordnete der Linken, lässt kein gutes Haar an dem Unionsvorschlag. Der beweise das Desinteresse der CDU an einer Verkleinerung des Parlaments und die „Ignoranz gegenüber dem personalisierten Verhältniswahlrecht“, sagt Renner. Der Geraer AfD-Abgeordnete Stephan Brandner hält das, was die CDU vorgelegt hat, für „unausgegoren“. Leitartikel