Städtischer Versorger gibt Mehrwertsteuersenkung weiter
Energieversorgung Apolda gewährt Nachlass in Jahresabrechnung rückwirkend bis 1. Januar 2020
Apolda. Wie das städtische Unternehmen Energieversorgung Apolda GmbH am Mittwoch mitteilte, soll die im Corona-Konjunktur-Paket beschlossene Mehrwertsteuersenkung an den Kunden „in vollem Umfang“weitergegeben werden. Für Privat- und Gewerbekunden mit jährlicher Ablesung sei daher ab dem 1. Juli 2020 der Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent gültig.
Wer seine Jahresabrechnung nach dem 1. Juli erhalte, dem würden die 16 Prozent aber auch auf das erste Halbjahr, den Zeitraum ab dem 1. Januar 2020 angerechnet. Da bei einem Großteil der Kunden die Zählerstände erst Ende des Jahres abgelesen werden würden, profitierten die meisten davon, erklärt
Sandra Proft vom städtischen Tochterunternehmen. So sei dieses Vorgehen steuerrechtlich konform und profitiere das Unternehmen von der Mehrwertsteuer selbst ohnehin nicht, da diese an den Staat weitergereicht werde. Da ein nicht zu unterschätzender Teil an Kunden coronabedingt wohl entweder im Home-Office gearbeitet hätte oder wegen der Kinderbetreuung habe zu Hause bleiben müssen, seien größere Stromkosten zu erwarten, so dass dieser größere Mehrwertsteuererlass wohl gelegen komme.
Bei einem Familienhaushalt mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3000 Kilowattstunden im Jahr betrage die Einsparung 26 Euro. Damit die Kunden davon profitierten, müssten sie selbst übrigens nicht aktiv werden, heißt es.