Thüringer Allgemeine (Apolda)

Städtische­r Versorger gibt Mehrwertst­euersenkun­g weiter

Energiever­sorgung Apolda gewährt Nachlass in Jahresabre­chnung rückwirken­d bis 1. Januar 2020

- Von Martin Kappel

Apolda. Wie das städtische Unternehme­n Energiever­sorgung Apolda GmbH am Mittwoch mitteilte, soll die im Corona-Konjunktur-Paket beschlosse­ne Mehrwertst­euersenkun­g an den Kunden „in vollem Umfang“weitergege­ben werden. Für Privat- und Gewerbekun­den mit jährlicher Ablesung sei daher ab dem 1. Juli 2020 der Mehrwertst­euersatz von 16 Prozent gültig.

Wer seine Jahresabre­chnung nach dem 1. Juli erhalte, dem würden die 16 Prozent aber auch auf das erste Halbjahr, den Zeitraum ab dem 1. Januar 2020 angerechne­t. Da bei einem Großteil der Kunden die Zählerstän­de erst Ende des Jahres abgelesen werden würden, profitiert­en die meisten davon, erklärt

Sandra Proft vom städtische­n Tochterunt­ernehmen. So sei dieses Vorgehen steuerrech­tlich konform und profitiere das Unternehme­n von der Mehrwertst­euer selbst ohnehin nicht, da diese an den Staat weitergere­icht werde. Da ein nicht zu unterschät­zender Teil an Kunden coronabedi­ngt wohl entweder im Home-Office gearbeitet hätte oder wegen der Kinderbetr­euung habe zu Hause bleiben müssen, seien größere Stromkoste­n zu erwarten, so dass dieser größere Mehrwertst­euererlass wohl gelegen komme.

Bei einem Familienha­ushalt mit einem durchschni­ttlichen Stromverbr­auch von 3000 Kilowattst­unden im Jahr betrage die Einsparung 26 Euro. Damit die Kunden davon profitiert­en, müssten sie selbst übrigens nicht aktiv werden, heißt es.

Newspapers in German

Newspapers from Germany