Germanwings: Kein Geld für Opfer
Schmerzensgeldklage abgewiesen
Essen. Gut fünf Jahre nach dem Germanwings-Absturz in den französischen Alpen mit 150 Toten hat das Landgericht Essen am Mittwoch Klagen von Hinterbliebenen auf höhere Schmerzensgeldzahlungen der Lufthansa abgewiesen. Die Zivilkammer sah keine Anspruchsgrundlage für die Forderung der insgesamt acht Kläger. Die Lufthansa und eine ebenfalls beklagte Lufthansa-Flugschule in den USA seien die falschen Adressaten der Klage
Der Copilot des Unglücksjets war an der Lufthansa-Flugschule in den USA ausgebildet worden. Der unter Depressionen leidende Mann soll das Flugzeug am 24. März 2015 absichtlich zum Absturz gebracht haben, um sich selbst zu töten. Der Copilot hatte seine Ausbildung an der Flugschule wegen einer schweren Depression nur mit einer eingeschränkten Genehmigung beenden können. In dem Essener Verfahren warfen die Kläger der Flugschule und der Lufthansa Versäumnisse im Rahmen der Ausbildung und bei der medizinischen Überwachung des Copiloten vor.
Die Essener Zivilkammer gelangte jedoch zu der Auffassung, die medizinische Überwachungspflicht von Flugschülern sei eine staatliche Aufgabe. Deshalb hätten die Kläger weder Ansprüche gegen die Lufthansa noch gegen die Flugschule.
Die Germanwings-Maschine war auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf abgestürzt. Alle 150 Menschen an Bord starben, darunter 72 Deutsche. Viele der Opfer kamen aus Nordrhein-Westfalen, unter ihnen 16 Schüler und zwei Lehrerinnen eines Gymnasiums in Haltern am See.
Die Lufthansa hatte bereits Zahlungen geleistet, die nach Auffassung der klagenden Hinterbliebenen aber zu niedrig sind. Gegen das Urteil des Essener Landgerichts ist Berufung möglich. Das Essener Verfahren ist nicht das einzige: auch in Frankfurt am Main sind Klagen anhängig. dpa