Schärferes Klimagesetz gefordert
Thüringer Energiebedarf soll bis 2035 aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden
Erfurt. Nach dem Karlsruher Urteil zum Klimaschutzgesetz des Bundes hat die Thüringer Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) gefordert, das entsprechende Landesgesetz zu verschärfen. „100 Prozent Erneuerbare Energien sind ab 2035 möglich und nötig“, sagte sie dieser Zeitung – und nicht erst im Jahr 2040. Sie werde für eine Gesetzesänderung nach der Landtagswahl im September streiten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag geurteilt, dass das Bundesgesetz nicht ausreiche, um die Klimaziele zu erreichen. Es verpflichtete den Gesetzgeber, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgas-Emissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln.
Geklagt hatten unter anderem Vertreter der Bewegung „Fridays for Future“. Indem das Gesetz „hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030“verschiebe, würden die Freiheitsrechte der teils noch sehr jungen Beschwerdeführenden verletzt, erklärten die Richter.
Siegesmund bezeichnet die Entscheidung als „bahnbrechenden Erfolg“. In Thüringen sei bereits gesetzlich geregelt, dass das Land bis 2050 klimaneutral sein müsse. Die grüne Landtagsfraktion sieht aber sogar hier noch Nachbesserungsbedarf.
„Wir müssen das Ziel der Klimaneutralität bereits deutlich vor 2050 erreichen“, sagte die Abgeordnete Laura Wahl.
Die SPD im Landtag sprach von einem historischen Urteil. „Das Verfassungsgericht bestätigt den Anspruch der jungen Generation auf ambitionierten Klimaschutz“, erklärte der Abgeordnete Denny Möller. Er warf der Union vor, den schnellen Ausbau der erneuerbaren
Energien auszubremsen. CDULandtagsfraktionschef Mario Voigt reagierte zurückhaltend.
„Karlsruhe fordert ehrgeizigere und konkretere Ziele“, sagte Voigt dieser Zeitung. Der Streit um die besten Mittel und Wege sei damit aber nicht entschieden: „Wenn jetzt die linksgrüne Landesregierung realitätsfremde Ziele setzt, ist das genauso falsch, wie den Klimawandel zu leugnen.“