Rückruf von Corona-Tests
Verpackung und Gebrauchsanleitung fehlerhaft. Funktionsweise nicht beeinträchtigt
Erfurt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) ruft bestimmte Corona-Lolli-Schnelltests der Marke Saliva zurück. Zwei Chargen davon sind auch in Thüringer Schulen zum Einsatz gekommen.
Es gehe dabei aber nicht um die Funktionsweise, sondern das Produkt sei in einer „nicht den geltenden Richtlinien entsprechenden Umverpackung mit fehlerhaften Angaben auf Primärpackung, Sekundärverpackung und Gebrauchsanleitung“ausgeliefert worden, teilt das Bfarm mit.
„Wie viele Tests genau betroffen sind, kann derzeit nicht gesagt werden. Ein Teil der Tests dürfte auch bereits verbraucht sein“, sagte ein Sprecher von Bildungsminister Helmut Holter (Linke) auf Anfrage dieser Zeitung. Die insgesamt 150.000 Tests dieses Typs seien an etwa 600 Schulen im Freistaat verteilt worden.
Konkret geht es um die „2019nCoV Ag Saliva Rapid Test Card“des Herstellers Guangzhou Decheng Biotechnology mit den Chargennummern: 05821002C und 05821003C.
Für Schulen, die diese Tests der genannten Chargen erhielten, bestehen dem Ministerium zufolge zwei Möglichkeiten:
1. Aussortierung dieser Tests und umgehende Nachbestellung von nicht vom Rückruf betroffenen Tests über das Deutsche Rote Kreuz (DRK) beziehungsweise das Bildungsministerium. Hierzu könne das DRK kurzfristig Tests liefern, die sich auf Lager befinden, heißt es.
2. Weiternutzung der Tests nach einer kurzfristigen Schulung durch das DRK. Außerdem seien Schulungen für Schulpersonal zur Testbeaufsichtigung Teil des Vertrages mit dem Roten Kreuz.
Neben dem Saliva-Test kommen an Thüringer Schulen Antigen-Lollipop-Tests
von Ningbo zum Einsatz. Das Bildungsministerium teilt dazu mit: Beide erfüllten laut den Herstellerangaben die jeweils aktuellen durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut (RKI) festgelegten Mindestkriterien für Antigen-Tests. Eine abschließende Evaluierung durch das Paul-EhrlichInstitut sei zum aktuellen Zeitpunkt aber noch nicht erfolgt. „Das Bildungsministerium hat sich im Vorfeld der Beschaffung bei den zuständigen Behörden rückversichert: Eine Selbsttestung unter Aufsicht in den Schulen ist möglich“, erklärt Holters Sprecher.