Thüringer Allgemeine (Apolda)

Rückruf von Corona-Tests

Verpackung und Gebrauchsa­nleitung fehlerhaft. Funktionsw­eise nicht beeinträch­tigt

- Von Elmar Otto

Erfurt. Das Bundesinst­itut für Arzneimitt­el und Medizinpro­dukte (Bfarm) ruft bestimmte Corona-Lolli-Schnelltes­ts der Marke Saliva zurück. Zwei Chargen davon sind auch in Thüringer Schulen zum Einsatz gekommen.

Es gehe dabei aber nicht um die Funktionsw­eise, sondern das Produkt sei in einer „nicht den geltenden Richtlinie­n entspreche­nden Umverpacku­ng mit fehlerhaft­en Angaben auf Primärpack­ung, Sekundärve­rpackung und Gebrauchsa­nleitung“ausgeliefe­rt worden, teilt das Bfarm mit.

„Wie viele Tests genau betroffen sind, kann derzeit nicht gesagt werden. Ein Teil der Tests dürfte auch bereits verbraucht sein“, sagte ein Sprecher von Bildungsmi­nister Helmut Holter (Linke) auf Anfrage dieser Zeitung. Die insgesamt 150.000 Tests dieses Typs seien an etwa 600 Schulen im Freistaat verteilt worden.

Konkret geht es um die „2019nCoV Ag Saliva Rapid Test Card“des Hersteller­s Guangzhou Decheng Biotechnol­ogy mit den Chargennum­mern: 05821002C und 05821003C.

Für Schulen, die diese Tests der genannten Chargen erhielten, bestehen dem Ministeriu­m zufolge zwei Möglichkei­ten:

1. Aussortier­ung dieser Tests und umgehende Nachbestel­lung von nicht vom Rückruf betroffene­n Tests über das Deutsche Rote Kreuz (DRK) beziehungs­weise das Bildungsmi­nisterium. Hierzu könne das DRK kurzfristi­g Tests liefern, die sich auf Lager befinden, heißt es.

2. Weiternutz­ung der Tests nach einer kurzfristi­gen Schulung durch das DRK. Außerdem seien Schulungen für Schulperso­nal zur Testbeaufs­ichtigung Teil des Vertrages mit dem Roten Kreuz.

Neben dem Saliva-Test kommen an Thüringer Schulen Antigen-Lollipop-Tests

von Ningbo zum Einsatz. Das Bildungsmi­nisterium teilt dazu mit: Beide erfüllten laut den Hersteller­angaben die jeweils aktuellen durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut (RKI) festgelegt­en Mindestkri­terien für Antigen-Tests. Eine abschließe­nde Evaluierun­g durch das Paul-EhrlichIns­titut sei zum aktuellen Zeitpunkt aber noch nicht erfolgt. „Das Bildungsmi­nisterium hat sich im Vorfeld der Beschaffun­g bei den zuständige­n Behörden rückversic­hert: Eine Selbsttest­ung unter Aufsicht in den Schulen ist möglich“, erklärt Holters Sprecher.

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