Thüringer Allgemeine (Apolda)

Der Rechtsweg bleibt offen

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Kennen Sie den Fall des Fußballspi­elers Christoph Metzelder? Der ist jüngst von einer Richterin zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden – wegen Besitzes und Weitergabe von Kinderporn­ografie. Ein ekelhaftes Verbrechen. Die Richterin in diesem Verfahren urteilte: zehn Monate auf Bewährung. Viel zu lasch wäre eine Idee, auf die man durchaus kommen kann. Die Richterin aber hat ihren Schuldspru­ch unabhängig getroffen – nach bestem Wissen und Gewissen. Darauf darf man vertrauen. Nicht nur in diesem Fall.

Die Erfurter Staatsanwa­ltschaft hat unabhängig und nach bestem Wissen entschiede­n, dass sie ein Ermittlung­sverfahren gegen den Weimarer Familienri­chter einleitet, der mittels Beschluss die Maskenpfli­cht an zwei Weimarer Schulen kippen wollte. Übrigens: Auch den darauf folgenden Durchsuchu­ngsbeschlu­ss bei diesem Richter hat ein unabhängig­er Richter unterschri­eben. Eine Beschwerde dagegen wird wiederum ein unabhängig­er Richter prüfen.

Ein Ermittlung­sverfahren ist übrigens nicht gleichbede­utend mit einer Anklage und schon gar nicht mit einem Urteil. Davor stehen noch ein paar unabhängig­e Richter, die darüber zu befinden haben. Bei „Querdenker­n“wird dennoch Stimmung gegen die Ermittlung­en gemacht. Waren deren Anwälte etwa Kreide holen, als das im Studium erklärt wurde?

Die den Untergang des Rechtsstaa­tes heraufbesc­hwören sind es, die ihn mit Füßen treten – wenn sie unabhängig getroffene Entscheidu­ngen nicht akzeptiere­n, Rechtswege ignorieren und richterlic­h verfügte Verbote ausblenden.

Wer Justizbehö­rden bedroht, ihnen unbelegt Willkür vorwirft und den Untergang eines funktionie­renden Rechtsstaa­tes herbeifant­asiert, ist die größte Bedrohung für genau diesen Rechtsstaa­t. Die gute Nachricht: Der Rechtsweg bleibt offen.

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Fabian Klaus über die Bedrohung der Justiz in Thüringen

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