Erfurter Staatsanwaltschaft bedroht
Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren gegen Weimarer Familienrichter
Erfurt/Gera. Bei der Staatsanwaltschaft Erfurt sind Drohungen eingegangen, nachdem diese ein Ermittlungsverfahren gegen den Weimarer Familienrichter Christian D. eingeleitet hatte. Das bestätigte ein Behördensprecher auf Anfrage dieser Zeitung.
Zuvor hatten die Rechtsanwaltskammer Thüringen und die Bundesrechtsanwaltskammer davon berichtet, dass die Anklagebehörde „massiv unter Druck gesetzt“werde. Rechtsanwalt Jan Helge Kestel, Vorsitzender der Kammer in Thüringen, äußert Verständnis dafür, dass die Menschen zu Gerichtsurteilen, die im Zusammenhang mit der Pandemie ergangen seien, unterschiedliche Auffassungen haben. „Das darf aber nicht so weit gehen, dass Justizangehörige Drohungen erhalten. Wir verurteilen das aufs Schärfste“, macht er klar.
Am Wochenende haben in Weimar etwa 1000 Menschen bei verbotenen Kundgebungen weiße Rosen abgelegt. Sie wollten damit des angeblich untergegangenen Rechtsstaates gedenken. Dieser sei deshalb untergegangen, weil gegen den Familienrichter D. wegen Rechtsbeugung ermittelt werde, hieß es. D. hatte mit einem Beschluss die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen ausgehebelt und dafür den Kindswohlparagrafen als Rechtsgrundlage genommen.
Ob es bei dem einen Ermittlungsverfahren bleibt, ist derweil unklar. Derzeit prüft die Staatsanwaltschaft Gera, ob sie gegen den Weimarer Amtsrichter Matthias G. ein
Verfahren wegen Rechtsbeugung einleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte den Vorgang an die Geraer Behörde übergeben, weil die Erfurter Staatsanwaltschaft als befangen gilt. G. hatte im Januar entschieden, dass das Kontaktverbot aus dem Frühjahr 2020 nicht rechtmäßig gewesen sei. Er klagte aber auch als Privatperson gegen die Maskenpflicht.
Die AfD will die Fälle im Justizausschuss thematisieren. Dazu wurde ein Fragenkatalog an die Landesregierung vorbereitet. Leitartikel