Schulkonten im Freistaat: Bares wird Rares
Grundstein für mehr Eigenverantwortung gelegt. Lehrerverband sieht weiterhin Handlungsbedarf bei Klassenfahrten
Erfurt. Bislang ging in vielen Thüringer Schulen noch das Marmeladenglas rum, wenn der Lehrer Geld von den Schülern einsammeln wollte. Doch diese Zeit hat nun ein Ende. Künftig dürfen an Schulen ganz offiziell Girokonten geführt werden. Ein entsprechender Entwurf der CDU-Fraktion zur Änderung des Schulgesetzes ist einstimmig im Landtag beschlossen worden.
Carola Böck freut sich über den aus ihrer Sicht lange überfälligen Schritt. „Damit gibt es endlich rechtliche Sicherheit“, sagt die Pädagogin, die seit zwölf Jahren Schulleiterin der Regelschule Ellrich im Landkreis Nordhausen ist. In der
Vergangenheit mussten ihre Kollegen und sie sich das Geld für Kopien oder Ausflüge von den 250 Schülern in bar geben lassen. „Das sind dann auch schnell mal 30 bis 40 Euro pro Person und bei einer Klassenfahrt sogar zwischen 200 und 300 Euro. Die musste der Klassenlehrer immer auf seinem eigenen Konto oder bar mit sich herumgetragen und dann im Schultresor einschließen“, berichtet Böck.
Als Schulleiterin hat sie selbst ein Konto eingerichtet, das so halb legitim war und das sie im Vier-AugenPrinzip mit der Sachbearbeiterin verwaltete. Darauf ging das Geld für Kinder aus sozial schwächeren Elternhäusern ein, die staatliche Hilfe vom Jobcenter bekommen, um beispielsweise an Exkursionen teilnehmen zu können. „Weil es dafür keine Regelung gab, war ich immer für alles selbst verantwortlich, wenn etwas schief gelaufen wäre, dann hätte ich dafür gehaftet“, sagt Böck.
Im Parlament wurde, was selten ist, fraktionsübergreifend für die Novelle gestimmt. „Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir Rechtssicherheit und mehr Eigenverantwortung für die Thüringer Schulen“, sagt CDU-Fraktionsvize Christian Tischner. Mit Blick auf Schulbudgets und den Einsatz von Projektmitteln lege man damit den Grundstein für mehr Eigenverantwortung der Schulen.
Auch der Landesvorsitzende des Thüringer Lehrerverbandes, Rolf
Busch, begrüßt die Änderung ausdrücklich. „Allerdings besteht trotzdem nach wie vor dringend Handlungsbedarf in Sachen Klassenfahrten, denn die Anmeldefristen und -verfahren sind viel zu praxisfern und kompliziert“, mahnt er.
Schulleiterin Böck weist darauf hin, dass in den Durchführungsbestimmungen möglichst rasch jetzt noch Details geklärt werden sollten. Dabei geht es unter anderem darum, wer Zugriff auf das Konto hat. Nur die Schule oder auch der Schulträger? Nicht zuletzt sollten Lehrer auch nicht mit noch mehr Bürokratie belastet werden.
Im Bildungsministerium ist man bereits dabei, die noch offenen Umsetzungsfragen zu klären. „Dabei werden wir natürlich Wert darauf legen, dass die Regelungen für die Schulen praktikabel sind“, betont ein Sprecher von Ressortchef Helmut Holter (Linke).