Vorsichtige Schritte in Richtung Normalität
Neue Corona-Verordnung: Bei Inzidenz unter 100 dürfen Campingplätze, Ferienhäuser und Biergärten öffnen
Erfurt. Thüringen passt seine Corona-Verordnung an die geltende Bundesnotbremse an. Was ändert sich dadurch im Freistaat? Wo wird gelockert? Wer kann perspektivisch öffnen? Und was gilt demnächst für Geimpfte. Wir beantworten wichtige Fragen zu dem Thema.
Wann soll die Verordnung in Kraft treten?
Am 5. oder am 6. Mai. Mit Ablauf des 1. Juni soll sie wieder außer Kraft treten.
Hat das Parlament eine Mitspracherecht?
Am Montagnachmittag wurde in einer gemeinsamen Sitzung von Bildungsund Sozialausschuss über die neue Verordnung beraten. Die Beratungen waren zum Redaktionsschluss dieser Zeitung noch nicht abgeschlossen.
Ab welcher Inzidenz dürfen die Landkreise Lockerungen vornehmen?
Mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 dürfen Landkreise wieder einen Schritt zurück zur Normalität gehen. Als Referenz für mögliche Öffnungsschritte gilt der Thüringer Stufenplan.
Was bedeutet das konkret?
Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz stabil, also mindestens fünf Werktage am Stück, unter 100 dürfen Campingplätze, Ferienhäuser und Außengastronomie wieder öffnen. So soll beispielsweise der Besuch im Biergarten wieder möglich sein, wenn dafür im Vorhinein telefonisch oder online ein Termin vereinbart wurde. Auch die dann geltenden Kontaktbeschränkungen müssen weiter eingehalten werden Campingplätze und Ferienhäuser brauchen ein entsprechendes Infektionsschutzkonzept. Auch eine Kontaktnachverfolgung muss sichergestellt sein.
Kann man auch in Pensionen und Hotels übernachten?
Berufliche oder geschäftliche Übernachtungen wären erlaubt, alle anderen touristischen Übernachtungen sollen vorerst verboten bleiben.
Gibt es weitere Lockerungen? Landkreise und kreisfreie Städte in Thüringen sollen weitere Öffnungsschritte beantragen können. Diese müssen dann aber dem Stufenplan entsprechen und vom Gesundheitsministerium genehmigt werden. Der Stufenplan sieht zum Beispiel noch deutlich mehr Lockerungen in der Gastronomie bei einer stabilen Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern vor.
Was ist mit Sport?
Eine Änderung für kleinere Kindersportgruppen wurde bereits am vergangenen Donnerstag verkündet.
Sie sieht vor, dass Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Gruppen von bis zu fünf Teilnehmern Sport im Freien treiben dürfen. Das gilt auch für Sport auf öffentlichen oder nicht öffentlichen Anlagen. Ein Trainer oder Sportgruppenleiter muss jedoch einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Ab wann dürfen Schulen in Thüringen wieder öffnen, wenn der Inzidenzwert unter 165 liegt?
Maßgeblich sind fünf Werktage in Folge (der Samstag gehört dazu), wird im Bildungsministerium betont. Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung zwar nicht, aber werden nicht mitgerechnet. Hinzu kommt ein Karenztag. Anders als beim Schritt nach oben, ist die Lockerung also an Werktage gebunden.
Was bedeutet das in der Praxis? Beispiel Erfurt: Am Freitag war für die Landeshauptstadt der dritte Tag unter der 165er Inzidenz, dann ist Montag der vierte und Dienstag der fünfte Tag. Hinzu kommt der Mittwoch als Karenztag. Wenn sich die Inzidenz nicht ändert, könnten die Schulen am Donnerstag wieder öffnen. Auch in Weimar und Eisenach könnte das möglich sein.
Das Bundesgesetz gibt alles vor. Hat der Freistaat dennoch eigenen Spielraum?
Die Bundesnotbremse überlagert die derzeitige Landesregelung. Die war bis dato: Ab einer Inzidenz von 150 kann ein Landrat oder Oberbürgermeister Schulen schließen. Sollte der Bund seine Notbremse lösen, könnte in Thüringen rein theoretisch wieder eine strengere Regelung greifen. Aber dafür müsste ein Landrat oder Oberbürgermeister eine Allgemeinverfügung erlassen, die vorher mit den Landesbehörden abgestimmt werden muss.
Schüler in Abschlussklassen dürfen auch bei höheren Inzidenzen weiter am Präsenzunterricht teilnehmen. Müssen sie sich testen lassen?
Ja, aber mit einer Ausnahme: An dem Tag, an dem eine Prüfung abgelegt werden muss, gibt es keine Testpflicht. Schüler, die sich nicht testen lassen wollen, sollen in separaten Räumen geprüft werden.