Erwürgen einer 60-Jährigen eingeräumt
Nach einem Tötungsverbrechen in Greiz hat nun der Tatverdächtige seine Version der verhängnisvollen Nacht geschildert
Greiz. Nach dem Tötungsverbrechen an einer 60-Jährigen in Greiz hat der Tatverdächtige ein Geständnis abgelegt. Wie sein Anwalt Dieter Rößler unserer Zeitung sagte, habe er die schriftliche Einlassung seines Mandanten an die Staatsanwaltschaft gereicht.
Darin berichtet der 40 Jahre alte Mann, dass er sich häufiger mit der im Greizer Wohngebiet Pohlitz lebenden Frau getroffen habe. Er half ihr bei Besorgungen, weil sie auf den Rollator angewiesen war. Beide konsumierten gemeinsam Alkohol, so auch am Abend des 28. Februar 2021. Zweimal sei er zur Tankstelle gelaufen, um Nachschub zu holen.
Am späteren Abend sei es zu einem Streitgespräch gekommen, weil sie mit ihrem Sozialbetreuer unzufrieden gewesen sei. „Nach einer wiederholt aufflammenden Diskussion sagte mein Mandant, er wolle seine Ruhe haben“, sagt Rößler. Im Wohnzimmer lag ein Hammer.
Jenen habe die Frau immer dann verwendet, wenn sie Restmengen aus Fünf-Liter-Fässchen Bier holen wollte. Jenen Hammer habe die Frau ergriffen und damit auf seinen Mandanten einschlagen wollen. Jener habe sie fest an den Handgelenken gepackt, bis der Hammer herunterfiel. Anschließend habe der Mann die Frau mit Händen am Hals gewürgt: „Was soll das? Trink noch etwas und gib’ endlich Ruhe.“
Plötzlich sei die Frau in sich zusammengesackt. Sein Mandant habe schnell den Rettungsdienst verständigt, die Haustür unten geöffnet und mit Wiederbelebungsversuchen, die sich später als untauglich herausstellten, begonnen. „Ich gehe davon aus, dass für meinen Mandanten eine erhebliche Gefahrensituation vorlag“, sagt Rößler, der die Tat vorläufig als Körperverletzung mit Todesfolge im minderschweren Fall einstuft. Sein Mandant werde hinsichtlich seines Alkoholkonsums von einer Sachverständigen begutachtet. Der Mann bedauere den Tod zutiefst.
Ein Haftprüfungstermin am Amtsgericht Gera ergab, dass der 40-Jährige weiter in Untersuchungshaft bleibt. Das Amtsgericht Gera hatte Anfang März den Haftbefehl wegen Totschlags erlassen. Eine Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Gera ist sehr wahrscheinlich. Mit einem Prozess am Landgericht ist in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen.