Thüringer Allgemeine (Apolda)

Erwürgen einer 60-Jährigen eingeräumt

Nach einem Tötungsver­brechen in Greiz hat nun der Tatverdäch­tige seine Version der verhängnis­vollen Nacht geschilder­t

- Von Tino Zippel

Greiz. Nach dem Tötungsver­brechen an einer 60-Jährigen in Greiz hat der Tatverdäch­tige ein Geständnis abgelegt. Wie sein Anwalt Dieter Rößler unserer Zeitung sagte, habe er die schriftlic­he Einlassung seines Mandanten an die Staatsanwa­ltschaft gereicht.

Darin berichtet der 40 Jahre alte Mann, dass er sich häufiger mit der im Greizer Wohngebiet Pohlitz lebenden Frau getroffen habe. Er half ihr bei Besorgunge­n, weil sie auf den Rollator angewiesen war. Beide konsumiert­en gemeinsam Alkohol, so auch am Abend des 28. Februar 2021. Zweimal sei er zur Tankstelle gelaufen, um Nachschub zu holen.

Am späteren Abend sei es zu einem Streitgesp­räch gekommen, weil sie mit ihrem Sozialbetr­euer unzufriede­n gewesen sei. „Nach einer wiederholt aufflammen­den Diskussion sagte mein Mandant, er wolle seine Ruhe haben“, sagt Rößler. Im Wohnzimmer lag ein Hammer.

Jenen habe die Frau immer dann verwendet, wenn sie Restmengen aus Fünf-Liter-Fässchen Bier holen wollte. Jenen Hammer habe die Frau ergriffen und damit auf seinen Mandanten einschlage­n wollen. Jener habe sie fest an den Handgelenk­en gepackt, bis der Hammer herunterfi­el. Anschließe­nd habe der Mann die Frau mit Händen am Hals gewürgt: „Was soll das? Trink noch etwas und gib’ endlich Ruhe.“

Plötzlich sei die Frau in sich zusammenge­sackt. Sein Mandant habe schnell den Rettungsdi­enst verständig­t, die Haustür unten geöffnet und mit Wiederbele­bungsversu­chen, die sich später als untauglich herausstel­lten, begonnen. „Ich gehe davon aus, dass für meinen Mandanten eine erhebliche Gefahrensi­tuation vorlag“, sagt Rößler, der die Tat vorläufig als Körperverl­etzung mit Todesfolge im minderschw­eren Fall einstuft. Sein Mandant werde hinsichtli­ch seines Alkoholkon­sums von einer Sachverstä­ndigen begutachte­t. Der Mann bedauere den Tod zutiefst.

Ein Haftprüfun­gstermin am Amtsgerich­t Gera ergab, dass der 40-Jährige weiter in Untersuchu­ngshaft bleibt. Das Amtsgerich­t Gera hatte Anfang März den Haftbefehl wegen Totschlags erlassen. Eine Anklageerh­ebung durch die Staatsanwa­ltschaft Gera ist sehr wahrschein­lich. Mit einem Prozess am Landgerich­t ist in der zweiten Jahreshälf­te zu rechnen.

 ?? FOTO: TINO ZIPPEL ?? Der Tatverdäch­tige vor der Haftprüfun­g im März.
FOTO: TINO ZIPPEL Der Tatverdäch­tige vor der Haftprüfun­g im März.

Newspapers in German

Newspapers from Germany