Starrsinn bis zum Stallpflicht-Ende
Geflügelhalter aus Umpferstedt wird beim vierten Verstoß erwischt
Weimarer Land.
Die optimistische Annahme, der Vogelgrippe H5N8 im Weimarer Land schnell Herr zu werden, hat sich offenbar bewahrheitet – jedoch auch der Starrsinn uneinsichtiger oder schlecht informierter Geflügelhalter. In ihnen sieht Stefan Kleinhans, Amtsleiter im Veterinäramt des Kreises, die größte Gefahr bei der Seuchenbekämpfung.
Am letzten Wochenende, als die Stallpflicht noch galt, erwischten Mitarbeiter der Ordnungsämter und Behörden Geflügelhalter, die ihre Tiere nicht eingesperrt hatten. Darunter befindet sich der Halter aus Umpferstedt, der bereits dreimal mit Verstößen aufgefallen war. Nach dem vierten Verstoß droht ihm nun ein Bußgeld von bis zu 1610 Euro. Insgesamt seien gut 100 Ordnungswidrigkeitsverfahren im Weimarer Land wegen Haltungsverstößen eingeleitet worden.
Gefährlich verhalten haben sich aber auch jene noch unbekannten Geflügelhalter, die nach dem Ausbruch des Vogelgrippevirus verendete Hühner einfach in der freien Natur abgelegt haben. „Vermutlich, um weniger Schwierigkeiten vom Amt zu bekommen. Doch das Gegenteil ist der Fall“, so Stefan Kleinhans. Und sollte das Geflügelpest-Virus bei diesen Tieren nachgewiesen werden, dann könnte im schlimmsten Fall die Zeit der Stallpflicht
von Neuem beginnen. Hier spiele aber die Jahreszeit in die Karten: „Es wird wärmer und durch mehr Sonne gibt es auch mehr UVStrahlung. Das Virus außerhalb des schützenden Tierkörpers wird es nicht leicht haben, diesen Bedingungen zu widerstehen.“
Die Verbreitung von H5N8 begann über eine Geflügellieferung aus NRW an einen Geflügelhof in Niederreißen Mitte März. Bis dato konnten 187 Betriebe ermittelt werden, die zur Zeit des Ausbruchs Tiere von Niederreißen bezogen. Tatsächlich kam es zu 35 Ausbrüchen in Thüringen – davon 19 im Weimarer Land und einer in Weimar.
Rund 1100 Tiere mussten in der Folge notgetötet werden.