Mit Kanonen auf Spatzen
Auf den Punkt gebracht, hat die Datenschutzbehörde einem Lehrer soeben folgendes ins Stammbuch geschrieben: Du,du, du, das macht man nicht. Auch wenn wir es ein bisschen verstehen, lassen wir es dir nicht durchgehen.
Es geht dabei um den Fall eines Lehrers, der seine Schüler während des häuslichen Lernen in der Corona-Krise nicht alleinlassen wollte. Dass er sich von seinen Schülern auf eine Kommunikationsplattform einladen ließ, stellt für den Landesbeauftragten Lutz Hasse (SPD) einen Verstoß dar, weil sensible Schülerdaten ohne Einverständnis der Eltern abgeflossen seien. Dass die Schüler den Messengerdienst schon vorher nutzten, spielt für ihn keine Rolle. Auch nicht, dass der Lehrer (CDU) anbot, das Einverständnis der Eltern noch einzuholen. Ebenfalls nicht, dass viele Eltern von Pädagogen einforderten, sich während der Pandemie um die Schüler zu kümmern.
Dabei ist der Datenschutz ganz unbestritten ein hohes Gut, das es zu verteidigen gilt. Oft gehen Menschen damit zu leichtsinnig um.
Aber Hasse hätte in dem konkreten Fall nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen müssen. Er hätte das persönliche Gespräch suchen und auf die Schwierigkeiten hinweisen können.
Stattdessen hat er ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro ins Spiel gebracht und damit etliche Lehrer im Freistaat verunsichert. Und das alles in einer Zeit, in der die Thüringer Schulcloud bestenfalls ein wolkiges Versprechen, aber sicherlich keine funktionierende Lerngrundlage war.
Es bleibt der fade Beigeschmack, dass ein überambitionierter Beamter Politik auf dem Rücken von Schülern und Lehrern gemacht hat. Die Verwarnung hätte Hasse ohne förmliches Verfahren bereits nach ein paar Wochen aussprechen können und sich keine anderthalb Jahre Zeit lassen müssen.