Achteinhalb Jahre bis Prozessbeginn
Anstiftung zu Tötungsdelikt
Erfurt. Knapp achteinhalb Jahre hat es bis Prozessbeginn gedauert, wenn nächste Woche am Landgericht Erfurt gegen einen inzwischen 60-Jährigen verhandelt wird. Die Anklage wirft ihm versuchte Anstiftung zu einem Tötungsdelikt vor. Im Juristendeutsch ist das ein „Verbrechen des Versuchs der Beteiligung an einem Verbrechen“.
Der Angeklagte soll laut Gericht im Oktober 2013 seinen Schwiegersohn per Telefon aufgefordert haben, dessen Schwester zu töten. Der Schwiegersohn hat sich aber geweigert, heißt es. Das Ganze soll in Erfurt geschehen sein.
Wie die Ermittlungsbehörden von der mutmaßlichen Tat erfahren haben, ist derzeit noch nicht öffentlich bekannt. Dafür verwundert die extrem lange Verfahrensdauer. Die erste Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Erfurt sei am 24. Februar 2016 – also etwa zweieinhalb Jahre nach der vermuteten Tötungsaufforderung bei Gericht eingegangen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Erfurt dieser Zeitung. Darin wurde die Tat dem Angeklagten und einer weiteren Person zur Last gelegt.
Die Schwurgerichtskammer habe damals rechtliche Bedenken gegen die Anklage geäußert, so dass die Staatsanwaltschaft diese im Mai 2016 wieder zurückgenommen habe. Im Oktober desselben Jahres sei dann erneut Anklage, diesmal nur noch gegen eine Person – den aktuellen Angeklagten – erhoben worden. Weitere fünf Jahre später, im Dezember des Vorjahres hat die Schwurgerichtskammer am Landgericht Erfurt die Anklage zugelassen, vorerst drei Prozesstermine für diesen Januar angesetzt und damit das Hauptverfahren eröffnet.
Gründe für die lange Verzögerung bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens sieht das Landgericht Erfurt „in erster Linie in der Belastung der Kammer, insbesondere mit Haftsachen, die Vorrang haben“. Gemeint ist damit, dass Prozesse gegen Angeklagte, die in Untersuchungshaft sitzen, vorgezogen werden. Der Angeklagte in dem Verfahren wegen des Verdachts der Versuchs der Anstiftung befindet sich nicht in Haft.