Thüringer Allgemeine (Apolda)

Neues Urteil im Prozess um Altenburge­r Fensterstu­rz Gerichtsbe­richt

Nach der erfolgreic­hen Revision eines Maurers kürzt das Landgerich­t Gera die Haftstrafe des Mannes

- Von Tino Zippel

Gera. Der Weg zum Bundesgeri­chtshof hat sich für einen 57-jährigen Maurer aus Altenburg gelohnt. Das Landgerich­t Gera reduzierte die Haftstrafe, die er nach einem Tötungsver­brechen absitzen muss, von sieben auf fünfeinhal­b Jahre. Zudem wird der Mann nicht in die Entziehung­sanstalt eingewiese­n, wie das Gericht im ersten Anlauf beschieden hatte.

Der Angeklagte war mit einem Kumpel schuldig, eine Frau so schwer verletzt zu haben, dass sie an den Folgen gestorben ist. Der Fall aus dem Jahr 2017 handelt im Trinkermil­ieu der Stadt. Rechtskräf­tig bestätigt ist, dass beide Angeklagte sich bei der Frau für eine Anzeige rächen wollten, weil sie diese bei der Polizei als Verdächtig­e für einen Einbruch in ihre Wohnung benannt hatte. Beim gemeinsame­n Trinkgelag­e in der Wohnung eines Nachbarn kam es zum Streit darüber.

Zuerst schlug der Mittäter die Frau zweimal vom Stuhl. Anschließe­nd hat der Angeklagte sie mit Tritten unter anderem auf den Brustkorb traktiert, die todesursäc­hlich waren. Als die Frau bereits gestorben war, hat sie wohl der Mittäter aus dem Fenster geworfen, um das Geschehen als Unfall darzustell­en.

Diese Abfolge hat der Bundesgeri­chtshof genau wie das Urteil von sechs Jahren gegen den Mittäter bereits abgesegnet. Die elfte Strafkamme­r

unter Vorsitz von Andrea Höfs musste nun neu übers Strafmaß für den Angeklagte­n befinden und folgte dem Gutachter. Er hatte seine Auffassung geändert: Wegen des Alkoholkon­sums und der dissoziale­n Persönlich­keitsstöru­ng ist er doch vermindert schuldfähi­g. Der Angeklagte hatte zur Tatzeit bis zu 3,12 Promille Alkohol im Blut.

Den Bundeszent­ralregiste­rauszug des Mannes zieren zwar 14 Eintragung­en, aber bei den meisten davon handelt es sich um Kleinkrimi­nalität. Nur vor 30 Jahren war er wegen eines Raubüberfa­lls verurteilt worden. Staatsanwa­lt Arnd Knoblauch beantragte fünf Jahre und neun Monate Haft. Nebenklage­vertreteri­n Franziska Schäfer und Verteidige­r Carl Sommer stellten keine konkreten Anträge. Sommer glaubt nach wie vor an die Unschuld seines Mandanten, der unter den Fittichen des Mittäters gestanden habe.

Die lange Verfahrens­dauer wird kompensier­t, indem ein halbes Jahr der Freiheitss­trafe bereits als vollstreck­t gilt. Als strafversc­härfend sah die Kammer die massive Gewalteinw­irkung und den langen Todeskampf der Frau von 30 bis 50 Minuten an. Für die Einweisung in die Entziehung­sanstalt fehlt laut dem Urteil die Voraussetz­ung: Der Angeklagte sieht keine Therapieno­twendigkei­t bei sich und kündigte an, nach der Haftentlas­sung wieder Alkohol trinken zu wollen.

Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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FOTO: TINO ZIPPEL Der 57 Jahre alte Angeklagte sitzt in Untersuchu­ngshaft.

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