Thüringer Allgemeine (Apolda)

Ärger um Geld für Intensivbe­tten

Thüringer Kliniken forderten Millionenb­eträge. 12 Häuser schweigen zur Verwendung

- Von Sibylle Göbel

Erfurt/Berlin. Den Verdacht, dass Krankenhäu­ser zu Unrecht Fördergeld­er zum Aufbau zusätzlich­er Intensivbe­tten in Anspruch nahmen, haben auch Thüringer Kliniken genährt: Von den 28 Häusern im Freistaat, die zwischen März und September 2020 solche Subvention­en beantragte­n, weigerten sich immerhin zwölf, dafür einen entspreche­nden Verwendung­snachweis vorzulegen (diese Zeitung berichtete). Dabei ging es um hohe Summen, wie aus einer vom Bundesgesu­ndheitsmin­isterium publiziert­en Exceltabel­le hervorgeht, in der die Geldflüsse für jede deutsche Klinik aufgeliste­t werden. Demnach hat beispielsw­eise das Helios-Klinikum Erfurt 2 Millionen Euro für neue Intensivbe­tten mit Beatmungsm­öglichkeit beantragt, die Zentralkli­nik Bad Berka 1,2 Millionen Euro, das Helios-Klinikum Meiningen 1,15 Millionen Euro und das Helios-Klinikum Gotha eine Million Euro.

Doch nicht nur große Klinikbetr­eiber lehnten einen Nachweis für die Mittelverw­endung ab und klagten gegen den Bescheid des Ministeriu­ms, sondern auch Kliniken mit kommunaler Beteiligun­g, wie das Eichsfeld-Klinikum, die SternbachK­linik Schleiz (jeweils 200.000 Euro) und das Kreiskrank­enhaus Greiz (450.000 Euro).

Das Thüringer Gesundheit­sministeri­um, das die Mittel als zuständige Landesbehö­rde genehmigte, hatte auf Anfrage unter Verweis auf das Thüringer Krankenhau­sgesetz keine Zahlen nennen wollen. Derlei Daten, hieß es, ließen Rückschlüs­se

auf die individuel­len wirtschaft­lichen Rahmenbedi­ngungen der Krankenhäu­ser zu. Das Bundesamt für Soziale Sicherheit hatte jeweils 50.000 Euro für jedes neue Intensivbe­tt gezahlt.

Bei den fünf Kliniken, die ihre Klage zurückzoge­n, hätten letztlich Gespräche über Auszahlung­sbedingung­en zum Ziel geführt, sagt eine Ministeriu­mssprecher­in. Ein großer Klinikbetr­eiber indes, der auch in anderen Bundesländ­ern klage, lasse es offenbar auf eine Grundsatze­ntscheidun­g ankommen.

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