Thüringer Allgemeine (Apolda)

Lebenslang für Staatsfolt­er in Syrien

Gericht verurteilt Ex-Vernehmung­schef

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Koblenz. Das Urteil in dem weltweit ersten Strafproze­ss um Staatsfolt­er in Syrien ist gesprochen: Das Koblenzer Oberlandes­gericht (OLG) verhängte am Donnerstag eine lebenslang­e Haftstrafe gegen den Syrer Anwar R. Es sprach ihn unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlich­keit schuldig. Der 58Jährige war nach Auffassung der Richter in einem Gefängnis des allgemeine­n Geheimdien­stes in der syrischen Hauptstadt Damaskus als Vernehmung­schef für die Folter von mindestens 4000 Menschen verantwort­lich. Politik und Menschenre­chtsorgani­sationen begrüßten den Urteilsspr­uch.

Die UN-Hochkommis­sarin für Menschenre­chte, Michelle Bachelet, nannte es einen „historisch­en Schuldspru­ch“. Sie forderte andere Staaten auf, Ermittlung­en und die strafrecht­liche Verfolgung gravierend­er Menschenre­chtsverlet­zungen voranzutre­iben. Der Prozess in Koblenz habe den Fokus wieder darauf gelenkt, wie brutal die Menschenre­chte in Syrien über mehr als ein Jahrzehnt hinweg verletzt worden seien.

Bundesjust­izminister Marco Buschmann (FDP) sieht das Urteil als „Pionierarb­eit“und hofft ebenfalls auf Gerichte in anderen Staaten. „Ich würde es begrüßen, wenn andere Rechtsstaa­ten diesem Beispiel folgen. Wer Verbrechen gegen die Menschlich­keit begangen hat, darf nirgendwo sichere Rückzugsrä­ume finden“, sagte er. In den Foltergefä­ngnissen des Assad-Regimes sei entsetzlic­hes Unrecht geschehen. „Hierauf in der Sprache des Rechts eine Antwort zu geben, ist die Verantwort­ung der gesamten Staatengem­einschaft.“

Der im April 2020 begonnene Prozess ist somit am 108. Verhandlun­gstag zu Ende gegangen – noch ist das Urteil aber nicht rechtskräf­tig. Das Verfahren mit mehr als 80 Zeugen sowie mit einer Reihe von Folteropfe­rn als Nebenkläge­rn hatte internatio­nal Aufsehen erregt. Der Angeklagte hatte sich selbst als unschuldig bezeichnet. Daher hatte seine Verteidigu­ng auf Freispruch plädiert.

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DPA Anwar R. vor der Urteilsver­kündung im Koblenzer Gericht.

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