Thüringer Allgemeine (Apolda)

Impfpflich­t – so läuft es in Italien und Österreich

Regierung in Rom: Wer ab Mitte Februar ohne 2G-Zertifikat am Arbeitspla­tz erscheint, muss bis zu 1500 Euro Strafe zahlen

- Von Micaela Taroni und Stefan Schocher

Rom/Wien. Während in Deutschlan­d noch über eine mögliche Impfpflich­t debattiert wird, schreiten Italien und Österreich zur Tat.

So macht es Italien

Angesichts eines Sockels von zehn Prozent der Bevölkerun­g, die sich immer noch einer Covid-19-Impfung verweigert, greift die Regierung in Rom zu harten Maßnahmen. Nun tritt eine Impfpflich­t für alle Italiener von über 50 Jahren in Kraft. „Wir schreiten in den Altersklas­sen ein, die im Fall einer Ansteckung mit dem Coronaviru­s mehr vom Risiko eines Krankenhau­saufenthal­tes betroffen sind, um den Druck von den Kliniken zu nehmen“, so Ministerpr­äsident Mario Draghi. Die Gesundheit­sbehörden sollen der Steuereint­riebsgesel­lschaft die Namen der Ungeimpfte­n im Alter von über 50 Jahren liefern. Diese soll Ungeimpfte­n einen Mahnbrief schicken. Dies werde im Einklang mit dem Datenschut­z erfolgen, sagte Gesundheit­sminister Roberto Speranza.

Wer ab dem 1. Februar keinen „Super-Green-Pass“(Impfzertif­ikat, das nur an Geimpfte und Genesene ausgestell­t wird, also 2G-Regel) hat, muss eine Geldbuße von 100 Euro bezahlen. Deutlich härter werden die Arbeitnehm­er behandelt: Wer ab Mitte Februar ohne das 2G-Zertifikat am Arbeitspla­tz erscheint, muss mit einem Strafgeld von bis zu 1500 Euro rechnen.

So macht es Österreich:

In einem Monat ist es so weit: Am 15. Februar, so zumindest die politische Ansage, sollen alle ungeimpfte­n Personen in Österreich Post erhalten mit der Aufforderu­ng, sich impfen zu lassen. Einen Monat später folgt dann für alle, die sich weiterhin weigern, eine erste Strafverfü­gung. Die kann man entweder zahlen oder ignorieren. Wenn man sie ignoriert, geht das Ganze vor das Verwaltung­sgericht, das dann eine Strafe verhängt, gegen die man Einspruch erheben oder zahlen kann. Und dieses Prozedere soll sich dann vierteljäh­rlich wiederhole­n.

Doch auf den letzten Metern mehren sich die Widerständ­e – vor allem im Verwaltung­sapparat von Gesundheit­sbehörden über Bezirksver­waltungen bis zur Justiz. Sie klagen schon jetzt, dass der Arbeitsauf­wand kaum zu stemmen ist. Im

Neun-Millionen-Land werden auch noch Mitte März, also wenn die Strafen fällig werden, voraussich­tlich mehr als eine Million Menschen nicht geimpft sein. Die Justiz ist alarmiert: Verwaltung­s- und Verfassung­sgerichtsh­of, die beiden zuständige­n Höchstgeri­chte, rechnen allein mit jeweils 13.000 zusätzlich­en Fällen. Das sei mit dem aktuellen Personal nicht bewältigba­r.

Administra­tives Fundament für die Impfpflich­t ist ein Daten-Abgleich zwischen Melderegis­ter, Impfregist­er sowie dem epidemiolo­gischen Meldesyste­m. Laut zuständige­r staatliche­r Agentur ELGA gibt es Probleme bei der Einspeisun­g von Ausnahmeze­rtifikaten. Ausnahmen können erteilt werden für Schwangere, Genesene, Kinder unter zwölf Jahren sowie Personen, die aus medizinisc­hen Gründen nicht geimpft werden können.

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FOTO: TINO ROMANO Ein Impfzentru­m in Turin im Piemont. In Italien tritt nun eine Impfpflich­t für alle Bürger von über 50 Jahren in Kraft.

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