Impfpflicht – so läuft es in Italien und Österreich
Regierung in Rom: Wer ab Mitte Februar ohne 2G-Zertifikat am Arbeitsplatz erscheint, muss bis zu 1500 Euro Strafe zahlen
Rom/Wien. Während in Deutschland noch über eine mögliche Impfpflicht debattiert wird, schreiten Italien und Österreich zur Tat.
So macht es Italien
Angesichts eines Sockels von zehn Prozent der Bevölkerung, die sich immer noch einer Covid-19-Impfung verweigert, greift die Regierung in Rom zu harten Maßnahmen. Nun tritt eine Impfpflicht für alle Italiener von über 50 Jahren in Kraft. „Wir schreiten in den Altersklassen ein, die im Fall einer Ansteckung mit dem Coronavirus mehr vom Risiko eines Krankenhausaufenthaltes betroffen sind, um den Druck von den Kliniken zu nehmen“, so Ministerpräsident Mario Draghi. Die Gesundheitsbehörden sollen der Steuereintriebsgesellschaft die Namen der Ungeimpften im Alter von über 50 Jahren liefern. Diese soll Ungeimpften einen Mahnbrief schicken. Dies werde im Einklang mit dem Datenschutz erfolgen, sagte Gesundheitsminister Roberto Speranza.
Wer ab dem 1. Februar keinen „Super-Green-Pass“(Impfzertifikat, das nur an Geimpfte und Genesene ausgestellt wird, also 2G-Regel) hat, muss eine Geldbuße von 100 Euro bezahlen. Deutlich härter werden die Arbeitnehmer behandelt: Wer ab Mitte Februar ohne das 2G-Zertifikat am Arbeitsplatz erscheint, muss mit einem Strafgeld von bis zu 1500 Euro rechnen.
So macht es Österreich:
In einem Monat ist es so weit: Am 15. Februar, so zumindest die politische Ansage, sollen alle ungeimpften Personen in Österreich Post erhalten mit der Aufforderung, sich impfen zu lassen. Einen Monat später folgt dann für alle, die sich weiterhin weigern, eine erste Strafverfügung. Die kann man entweder zahlen oder ignorieren. Wenn man sie ignoriert, geht das Ganze vor das Verwaltungsgericht, das dann eine Strafe verhängt, gegen die man Einspruch erheben oder zahlen kann. Und dieses Prozedere soll sich dann vierteljährlich wiederholen.
Doch auf den letzten Metern mehren sich die Widerstände – vor allem im Verwaltungsapparat von Gesundheitsbehörden über Bezirksverwaltungen bis zur Justiz. Sie klagen schon jetzt, dass der Arbeitsaufwand kaum zu stemmen ist. Im
Neun-Millionen-Land werden auch noch Mitte März, also wenn die Strafen fällig werden, voraussichtlich mehr als eine Million Menschen nicht geimpft sein. Die Justiz ist alarmiert: Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof, die beiden zuständigen Höchstgerichte, rechnen allein mit jeweils 13.000 zusätzlichen Fällen. Das sei mit dem aktuellen Personal nicht bewältigbar.
Administratives Fundament für die Impfpflicht ist ein Daten-Abgleich zwischen Melderegister, Impfregister sowie dem epidemiologischen Meldesystem. Laut zuständiger staatlicher Agentur ELGA gibt es Probleme bei der Einspeisung von Ausnahmezertifikaten. Ausnahmen können erteilt werden für Schwangere, Genesene, Kinder unter zwölf Jahren sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.