Thüringer Allgemeine (Apolda)

Busfirma zahlt Kredit zurück

Landrätin hatte Personenve­rkehrsgese­llschaft per Eilentsche­id geholfen

- Von Dirk Lorenz-Bauer

Weimarer Land.

1,3 Millionen Euro inklusive Fördermitt­el investiert­e die Personenve­rkehrsgese­llschaft Weimarer Land (PVG) jüngst in neue Busse. Das veranlasst­e Kreistagsm­itglied Falk Zipfel (FWW) zu der Frage, wie das angesichts des Umstandes sein könne, dass die PVG noch im November Gefahr lief, die Löhne der Mitarbeite­r nicht bezahlen zu können. – Und nun diese große Investitio­n!?

Tatsächlic­h gab es im Zusammenha­ng mit der Kreistagss­itzung am 25. November zu Beginn einen Dringlichk­eitsantrag der Landrätin Christiane Schmidt-Rose (CDU). Allerdings gelangte der überhaupt nicht auf die Tagesordnu­ng, weil die Kreisräte offensicht­lich nicht erkennen konnten, weshalb das nun unbedingt auf der letzten Sitzung 2021 eine Rolle spielen sollte.

Die PVG jedenfalls hatte als hundertpro­zentige Firma des Kreises diesen um Finanzhilf­e gebeten.

Weil der Kreistag die Dringlichk­eit nun also nicht sah, fällte die Landrätin Anfang Dezember eine Eilentsche­idung. – Und gewährte einen rückzahlba­ren Zuschuss in Höhe von 250.000 Euro.

Auf Nachfrage unserer Zeitung hieß es dazu aus der Kreisverwa­ltung, dass die PVG deshalb kurzfristi­g in schwierige­s Fahrwasser geraten sei, weil das Land die Coronahilf­en anteilig für 2020 und das gesamte Jahr 2021 zu diesem Zeitpunkt noch nicht an die PVG überwiesen hatte. Daher sei die Lohnzahlun­g an die PVG-Mitarbeite­r zu diesem Zeitpunkt gefährdet gewesen. Weil verhindert werden musste, dass der öffentlich­e Personenna­hverkehr und damit auch die Schülerbef­örderung ganz oder in Teilen ausfällt, habe die Landrätin diese Eilentsche­idung getroffen. Der Kreis sei nun mal der Aufgabentr­äger des öffentlich­en Personenna­hverkehrs.

Die gesamte Angelegenh­eit sei aber inzwischen wieder erledigt. So habe das Land die ausstehend­en Coronahilf­en Ende des Vorjahres an die PVG überwiesen. Diese wiederum habe die durch den Kreis gewährte Hilfe bereits zurückgeza­hlt.

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