Impfstoff von Johnson wird zurückgestuft
Betroffene benötigen drei Spritzen
Erfurt. Fast 94.000 Thüringer, die sich mit dem Impfstoff Janssen (Johnson & Johnson) impfen ließen, brauchen künftig drei Impfungen, um als geboostert zu gelten. Damit bestätigt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) die Verfahrensweise in den Impfstellen, bei der Janssen-Geimpfte nach der Auffrischungsimpfung seit gestern nur ein Zertifikat für die Zweitimpfung ausgestellt bekommen. Um als geboostert zu gelten, müssten sie sich im Mindestabstand von drei Monaten ein drittes Mal impfen lassen.
Bislang galt das Vakzin von Johnson & Johnson als Einmal-Impfstoff. Damit war man nach nur einer Dosis voll geimpft. KV-Impfkoordinator Jörg Mertz verweist auf die Ständige Impfkommission. Die empfehle allen Janssen-Geimpften ab 18 Jahren, ihre Grundimmunisierung durch eine zweite Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff zu optimieren. „Auch für die Auffrischimpfung im Mindestabstand von 3 Monaten zur 2. Dosis der Grundimmunisierung wird ein mRNA-Impfstoff empfohlen“, so die Stiko. Der versteckte Hinweis stelle klar, dass man nun erst nach der dritten Impfung als geboostert gilt, sagte Mertz.
Laut Thüringer Gesundheitsministerium ist die neue Regelung Teil des Omikron-Quarantäne-Erlasses. Dort heißt es: „Bei Personen, die den Janssen-Impfstoff als Erstimpfung erhalten haben, ist für den vollständigen Impfschutz im Sinne dieses Erlasses als Zweitimpfung eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff zur Optimierung der Grundimmunisierung entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission notwendig.“Der „vollständige Impfschutz“sei mit der Grundimmunisierung gleichzusetzen, die Booster- bzw. Auffrischungsimpfung komme zusätzlich dazu, so Ministeriumssprecher Frank Schenker. Die Neuregelung hat für die Betroffenen Konsequenzen. Viele Ausnahmen für CoronaRegeln gelten nur für Geboosterte. „Handstreichartig wird mir quasi über Nacht mein Vollschutz wieder aberkannt. Das kann die Politik nicht ernst meinen“, sagte ein Betroffener am Freitag aufgebracht.