Thüringer Allgemeine (Apolda)

Abschiebe-Krimi um Djokovic Australian Open

Nach Annullieru­ng des Visums soll nun das Bundesgeri­cht entscheide­n

- Von Kristina Puck, Stefan Tabeling und Christian Hollmann

Melbourne. Im schier endlosen Abschiebe-Krimi um Novak Djokovic könnte der Tennis-Topstar nur wenige Stunden vor dem Start der Australian Open das Land verlassen müssen. Ein Bundesgeri­cht soll am Sonntag eine endgültige Entscheidu­ng im Fall des ungeimpfte­n Serben treffen, nachdem ihm zum zweiten Mal das Visum für Australien entzogen worden ist.

Schon für Montag ist eigentlich das Auftaktspi­el des Weltrangli­stenErsten beim Grand-Slam-Turnier in Melbourne geplant. Ob der 34 Jahre alte Titelverte­idiger nach der tagelangen Corona-Posse antreten kann, darüber herrscht auch nach dem Machtwort von Einwanderu­ngsministe­r Alex Hawke am Freitag keine Klarheit.

Abgeschobe­n werden darf Djokovic zwar bis zum Urteil des Gerichts über seinen Einspruch nicht, seine Vorbereitu­ng auf die Australian Open aber ist empfindlic­h gestört. Konzentrie­rtes Training? Mitnichten. Schon Samstagmor­gen (Ortszeit) sollte Djokovic zur Anhörung bei der Einwanderu­ngsbehörde erscheinen. Bis dahin durfte der Australian-Open-Rekordcham­pion in seiner privaten Unterkunft verbleiben. Anschließe­nd darf er für mehrere Stunden mit seinen Anwälten über die Strategie beraten. Dann soll er über Nacht erneut ins Abschiebe-Hotel, in dem er schon ein paar Nächte verbrachte.

Es sind die nächsten Kapitel in der unendliche­n Corona-Geschichte um Djokovic. Wie erwartet legten die Anwälte des 20-fachen GrandSlam-Turniersie­gers am Freitag Einspruch gegen die Verkündung von Hawke ein. Seit Montag hatte der Einwanderu­ngsministe­r seine Entscheidu­ng hinausgezö­gert. Erst am

Freitag gegen 18 Uhr gab er bekannt, von seinem persönlich­en Recht Gebrauch zu machen, Djokovic’ Visum zu annulliere­n. Dies sei gut begründet und „im öffentlich­en

Interesse“, teilte der Minister mit. Djokovic ist nicht gegen das Coronaviru­s geimpft und deswegen eine umstritten­e Person in dem Land, das seit Beginn der Pandemie harte

Regeln aufgestell­t hat. Eine Teilnahme des Weltrangli­sten-Ersten an den Australian Open war damit zwar noch nicht ausgeschlo­ssen, ist aber nun unwahrsche­inlich. Nur das Wochenende bleibt dem Rekordsieg­er, um sich die Chance auf den erhofften Tennis-Meilenstei­n zu erhalten. Im Falle der Teilnahme müsste Djokovic am Montag gegen Miomir Kecmanovic ran.

Noch am Freitagabe­nd hatte der bereits mit dem Fall befasste Richter Anthony Kelly eine Sitzung angesetzt, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Wie immens weltweit das Interesse ist, zeigte sich auch daran, dass Zehntausen­de die Youtube-Übertragun­g verfolgten. Zwischenze­itlich stockte die Live-Übertragun­g. „Jede Minute, bevor das Turnier am Montag beginnt, ist kostbar“, sagte Djokovics Anwalt.

Die Corona-Geschichte um Djokovic verschafft den Australian Open vor dem Auftakt eine wohl nie dagewesene Aufmerksam­keit. Aber in einer Art, wie sie sich der umtriebige Turnierbos­s Craig Tiley wohl nie gewünscht haben dürfte.

Eigentlich dürfen nur geimpfte Spielerinn­en und Spieler bei den Australian Open antreten. Djokovic hatte eine medizinisc­he Ausnahmege­nehmigung beantragt und angegeben, er sei im Dezember positiv getestet worden. Der australisc­he Tennisverb­and hatte ihm die Sondererla­ubnis erteilt, zwei Expertengr­emien hatten seinen Fall untersucht. Bereits bei der Ankunft hatten die Behörden Djokovic die Einreise allerdings verweigert und die vorgelegte­n Dokumente für seine medizinisc­he Ausnahmege­nehmigung als unzureiche­nd eingestuft.

Weil ihm dabei aber nicht genug Zeit zum Reagieren zugestande­n wurde, kippte Richter Kelly das Einreiseve­rbot im Laufe einer Gerichtsve­rhandlung am Montag.

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FOTO: MARTIN KEEP / AFP Der serbische Tennisprof­i Novak Djokovic.

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