Thüringer Allgemeine (Apolda)

Ex-Turntraine­r legt Revision gegen Urteil ein

Missbrauch­sprozess vor dritter Runde

- Von Sibylle Göbel

Erfurt/Weimar. Nach der Staatsanwa­ltschaft Erfurt hat nun auch der Angeklagte im neuerliche­n Missbrauch­sprozess gegen einen Weimarer Ex-Turntraine­r Revision gegen das Urteil eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Landgerich­ts Erfurt auf Anfrage mit. Damit könnte das im August 2018 gestartete Verfahren in eine dritte Runde gehen.

Der heute 35-jährige ehemalige Übungsleit­er war am 24. März wegen sexuellen Missbrauch­s minderjähr­iger Turnerinne­n zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Der Richterspr­uch lag damit ein halbes Jahr unter dem Urteil von 2018, das der Bundesgeri­chtshof (BGH) allerdings 2020 nach einer Revision seitens des Angeklagte­n teilweise aufgehoben hat.

Staatsanwä­ltin Dorothee Ohlendorf begründete die Revision damit, dass die Voraussetz­ungen, die die Rechtsspre­chung des BGH an den Täter-Opfer-Ausgleich stellt, nicht erfüllt gewesen seien und er sich daher nicht strafmilde­rnd auswirken könne. Der Angeklagte hatte sich im jüngsten Verfahren zur Zahlung von Schmerzens­geld an weitere Geschädigt­e verpflicht­et.

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