Frei – von Verantwortung
Nein, ich kann mich nicht beklagen. Die Physiotherapeutin Frau K., der begutachtende
Arzt Dr. G., alles und alle sehr angenehm. Am Eingang des Hauses findet sich der Hinweis, dass auf Grund der Infektionslage Besuche bis auf Weiteres nicht möglich seien. Ich bin zweimal in der Woche dort, jedes Mal erhalte ich ein Formular, in dem mein Corona-Status abgefragt wird sowie meine persönlichen Daten. Vollkommen sinnfrei, weil diese Daten sowie mein Termin in der jeweiligen Abteilung ohnehin erfasst sind.
Die Konsequenz ist der Papierkorb. Immerhin, das ist nicht ohne Humor.
Ein anderes Exempel für solch einen sinnfreien, absurden Umgang mit der Pandemie bietet die Bundesrepublik Deutschland, allerdings ohne jeden Unterhaltungswert. Es sei denn, jemand findet es komisch, einem hoch entwickelten Land dabei zuzuschauen, wie es in einer nationalen Krise vollkommen versagt. Wie, nur mal als Beispiel, die Bundesregierung Teile ihrer Verantwortung auf die Leiter der Supermärkte delegiert. Sie nennen das dann Eigenverantwortung.
An diesem Wochenende läuft das Infektionsschutzgesetz aus, was bedeutet, dass der Coronaschutz, Maske, 2G, 3G, Zutrittsbeschränkungen für Ungeimpfte, Abstandsgebot
– all das, künftig weitgehend ausfällt. Und durch die Schutzsuchenden aus der Ukraine wird die Impfquote wohl sinken. Aber, sagt die Bundesregierung, die Länder können Hotspots ausrufen und Notlagen erklären. Allerdings, sie stellt keine Kriterien zur Verfügung, die einem solchen Verfahren Rechtssicherheit gewähren.
Nun appellierte der Bundesgesundheitsminister an die Länder, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, denn die Pandemie sei nicht vorbei. Was ungefähr bedeutet, dass der Bundesgesundheitsminister die Entscheidung der Bundesregierung für falsch hält. Nein, sagt der Bundesjustizminister, das