Ein gesunder Mix muss her
Menschen, die mit dem Auto in die Stadt fahren, ärgern sich gern. Über volle Straßen, die das Vorwärtskommen nur im Schneckentempo möglich machen. Über fehlende Parkplätze. Und schließlich über zu hohe Parkhausgebühren.
Die Lösung des Problems scheint simpel: Den Wagen einfach mal stehen lassen.
Doch für viele Menschen kommt das aus unterschiedlichsten Gründen nicht infrage. Manchmal ist der Weg zu Fuß zu weit, die Anbindung mit Bus und Bahn schlecht oder gar nicht vorhanden. Oder man hat sich schlicht an die Annehmlichkeit eines Autos gewöhnt.
Carsharing kann hier eine Alternative sein. Organisiert teilen sich Menschen einen Pkw. Je nach Studie und Befragung schafft ein Carsharing-Kfz zwischen drei und 15 Autos ab. Dadurch, dass nicht jeder einen eigenen fahrbaren Untersatz hat, gibt es mehr Platz. Beispielsweise für Radwege. Oder für Bäume, die das urbane Grau ein wenig bunter und klimafreundlicher machen.
Dennoch will die Änderung des Thüringer Straßengesetzes wohlüberlegt sein.
Dort soll die Gebühr, die Kommunen für einen Carsharing-Stellplatz erheben müssen, nicht mehr zwingend dem festgeschriebenen marktgleichen Gegenwert des zur Verfügung gestellten Parkraumes entsprechen. Das heißt, man will den Firmen helfen, die Autos zur gemeinschaftlichen Nutzung anzubieten. Aber sollten diese Unternehmen die Kosten nicht einfach an ihre Kunden weitergeben?
Das muss geklärt werden.
Fest steht: Auch Carsharing darf nicht dazu führen, dass diese Autos öffentliche Flächen blockieren, weil sie ungenutzt in der Gegend rumstehen. Und der öffentliche Personennahverkehr darf am Ende nicht das Nachsehen haben.
Ein gesunder Mix muss her.