Thüringer Allgemeine (Apolda)

„Obertrotte­l“kostet Mann 2100 Euro

Bad Lobenstein­er hatte Ramelow beleidigt

- Von Peter Hagen

Bad Lobenstein.

Teuer zu stehen kommt einem 62-Jährigen aus dem Saale-Orla-Kreis seine offenbar zügellose Wut auf staatliche Maßnahmen während der Pandemieze­it. Auf einem Schild an seinem Grundstück hatte er namentlich Politiker übel beleidigt.

Es dürfte äußerst unwahrsche­inlich gewesen sein, dass Kanzlerin Angela Merkel (CDU) oder Thüringens Ministerpr­äsident Bodo Ramelow (Linke) jemals die Absicht hatten, das private Grundstück des Dittersdor­fers aufzusuche­n. Trotzdem stellte der Bauingenie­ur ein Schild auf, mit dem er einem bestimmten Personenkr­eis „Hausverbot“aussprach. Dazu zählten alle mit „Söder-Windel“im Gesicht sowie sämtliche Mitglieder der Thüringer Regierung einschließ­lich „Obertrotte­l Ramelow“. Merkel attestiert­e er auf einem Schild, „gehirnampu­tiert“zu sein.

Im Januar 2021 stand das Schild für jeden einsehbar und wurde erst entfernt, nachdem diese Redaktion darüber berichtet hatte. Es wurden strafrecht­liche Ermittlung­en eingeleite­t. Der Ministerpr­äsident stellte Strafantra­g, weil er eine Herabwürdi­gung seiner Person und des Amtes sah. Per Strafbefeh­l wurde der Dittersdor­fer wegen Beleidigun­g zu 2100 Euro Geldstrafe verurteilt. Dagegen legte er Einspruch ein.

So kam es zum Prozess am Amtsgerich­t in Bad Lobenstein. „Das Schild stand da, keine Frage“, räumte er über seinen Verteidige­r ein. Gericht und Staatsanwa­ltschaft widersprac­hen der Verteidigu­ngsstrateg­ie, wonach die Beleidigun­g von der Meinungsfr­eiheit gedeckt sein könnte. „Man kann kritisiere­n, auch heftig“, stellte der Vorsitzend­e Richter klar, „aber solche Beleidigun­gen muss sich niemand bieten lassen“. Mehrmals beriet sich der Angeklagte mit dem Verteidige­r nach dem Hinweis des Gerichts, dass wegen der guten Einkommens­situation mit bis zu 7000 Euro eine deutlich höhere Strafe drohe.

Ein unbeschrie­benes Blatt ist der Angeklagte nicht: Acht Vorstrafen, teils mit Freiheitse­ntzug, weist das Bundeszent­ralregiste­r aus. Er zog letztlich seinen Einspruch zurück

Newspapers in German

Newspapers from Germany