Zahlreiche Verstöße gegen den Mindestlohn
Zoll kontrolliert 73 Gastronomiebetriebe
Hauptzollamt Erfurt hat bei Thüringer Gastronomiebetrieben zahlreiche Verstöße gegen das Zahlen des Mindestlohns gefunden. Bei einer Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 3. Mai dieses Jahres wurden im Freistaat 73 Gastronomiebetriebe überprüft. In 93 Fällen fanden die Zollexperten Anhaltspunkte, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt wurde, wie das Hauptzollamt nach der Auswertung mitteilte. In Thüringen seien bei der bundesweiten Kontrolle insgesamt 291 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befragt worden. In drei Fällen sei zudem der Verdacht aufgekommen, dass Arbeitgeber die gesetzlichen Sozialbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt hätten. Zudem seien in acht Fällen ausländische Beschäftigte ohne Berechtigung zum Arbeiten angetroffen worden, hieß es.
Der Zoll geht zudem 16 Hinweisen nach, weil Arbeitgeber die sozialversicherungspflichtige Meldepflicht nicht eingehalten haben sollen. Knapp 80 Zollbeamtinnen und -beamte unterstützten im Freistaat die Kontrollen, die bei 44 Gastronomiebetrieben auch eine Prüfung der Geschäftsunterlagen beinhaltet haben. Allein dabei wurden laut Zoll 117 Unregelmäßigkeiten festgestellt. Nach Angaben des Zolls bilden Gastronomiebetriebe neben weiteren Branchen einen der Schwerpunkte bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Seit Jahresbeginn beträgt der gesetzliche Mindestlohn in der Gastronomie 9,82 Euro je Stunde. Die Kontrollen führt der Zoll ganzjährig regelmäßig mit einem erhöhten Personaleinsatz durch. Zudem können auch regionale Schwerpunkte gesetzt oder bestimmte Branchen gezielt kontrolliert werden.