Thüringer Allgemeine (Apolda)

Land legt keine Rechtsmitt­el gegen Kali-urteil ein

Thüringen setzt auf weitere Verfahren vor dem Bundesgeri­chtshof und dem Verwaltung­sgericht Köln

- Kai Mudra

Erfurt. Thüringen legt keine Rechtsmitt­el gegen das Urteil des Oberverwal­tungsgeric­hts Weimar im Streit um die Finanzieru­ng der Kali-altlastens­anierung ein. „Wir werden die Entscheidu­ng des OVG Weimar nicht anfechten“, sagte Umweltmini­sterin Anja Siegesmund (Grüne) am Dienstag dieser Zeitung. Ohne ersichtlic­hen Nutzen würde das die Verfahrens­kosten nur erhöhen.

Am 10. Dezember hatte das Gericht in einer Berufungsv­erhandlung die Forderung des Freistaats zurückgewi­esen, eine Vereinbaru­ng zur Finanzieru­ng der Kali-sanierung vom Oktober 1999 zwischen dem Land, dem Kaliuntern­ehmen K+S und dem Bund zu ändern. Damit trägt Thüringen derzeit allein die Sanierungs­kosten der Ddr-kalialtlas­ten in Millionenh­öhe.

Gegen das Land geklagt hatte die K+S Minerals and Agricultur­e

Gmbh (Kassel), weil Thüringen seit 2012 die Sanierungs­kosten nur unter Vorbehalt zahlt. Die Landesregi­erung will erreichen, dass sich der Bund an der Kali-altlastens­anierung finanziell wieder mit beteiligt.

„Das OVG benennt zwar erfreulich klar die Mängel dieses Freistellu­ngsvertrag­s von 1999, kommt aber dennoch zum Schluss, dass der Vertrag anzuwenden ist“, ergänzte die Ministerin. Allerdings entfalle diese Geschäftsg­rundlage, wenn eine Sanierung technisch nicht möglich sei und dadurch Ewigkeitsk­osten entstünden.

Mit Klagen vor dem Bundesverf­assungsger­icht aus dem Vorjahr und vom Dezember 2020 vor dem Verwaltung­sgericht Köln gegen die Bundesanst­alt für Immobilien­aufgaben (BIMA) will Thüringen doch noch erreichen, dass sich der Bund an den ökologisch­en Folgekoste­n des Ddr-bergbaus beteiligen muss.

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