Stadt verbietet bis Ende Oktober Wasserentnahme
Verstöße gegen die Verfügung können mit Bußgeld geahndet werden
Weimar. Zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt in und an den hiesigen Gewässern will die Stadt Weimar wie auch schon in früheren Jahren mit Wirkung vom 30. Juni eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verbietet zeitlich befristet die Entnahme von Wasser aus der Ilm und den Bächen im Stadtgebiet.
Das Verbot soll der Sicherung eines Mindestwasserabflusses dienen und damit dem Erhalt des Lebensraums für alle Wasserbewohner. Die in Zeiten von extremer Trockenheit auftretenden Beeinträchtigungen des ökologischen und chemischen Gewässerzustandes hofft die Stadt auf diese Weise zu mildern. Die Allgemeinverfügung wird zunächst bis zum 31. Oktober gelten. Sie wendet sich insbesondere an Kleingärtner, die zur Bewässerung von Beeten und Rasenflächen sonst Wasser aus Fluss- und Bachläufen pumpen.
Ilm und andere Gewässer führen nur noch Niedrigwasser
Schon jetzt, so die Stadt, seien alle Bürgerinnen und Bürger dringend angehalten, Wasserentnahmen aus Weimars Fließgewässern einzustellen. Denn auch hier zeige die lang anhaltende außerordentliche Trockenheit negative Auswirkungen. Sowohl die Ilm als auch die anderen städtischen Gewässer führen bereits seit längerem nur noch Niedrigwasser. In den Monaten April und Mai regnete es weit unter dem langjährigen Mittel. Hierdurch fielen die Wasserstände flächenhaft an nahezu allen beobachteten Pegeln in Thüringen unter den oberen Niedrigwassergrenzwert.
Da für die kommenden Tage keine nennenswerten Niederschläge vorhergesagt sind, geht die Stadtverwaltung davon aus, dass sich die Situation fortsetzen und weiter verstärken wird. Das Wasserentnahmeverbot werde mit Inkrafttreten durch städtische Mitarbeiter kontrolliert. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. red