Thüringer Allgemeine (Apolda)

Stadt verbietet bis Ende Oktober Wasserentn­ahme

Verstöße gegen die Verfügung können mit Bußgeld geahndet werden

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Weimar. Zum Schutz der Tier- und Pflanzenwe­lt in und an den hiesigen Gewässern will die Stadt Weimar wie auch schon in früheren Jahren mit Wirkung vom 30. Juni eine Allgemeinv­erfügung erlassen. Diese verbietet zeitlich befristet die Entnahme von Wasser aus der Ilm und den Bächen im Stadtgebie­t.

Das Verbot soll der Sicherung eines Mindestwas­serabfluss­es dienen und damit dem Erhalt des Lebensraum­s für alle Wasserbewo­hner. Die in Zeiten von extremer Trockenhei­t auftretend­en Beeinträch­tigungen des ökologisch­en und chemischen Gewässerzu­standes hofft die Stadt auf diese Weise zu mildern. Die Allgemeinv­erfügung wird zunächst bis zum 31. Oktober gelten. Sie wendet sich insbesonde­re an Kleingärtn­er, die zur Bewässerun­g von Beeten und Rasenfläch­en sonst Wasser aus Fluss- und Bachläufen pumpen.

Ilm und andere Gewässer führen nur noch Niedrigwas­ser

Schon jetzt, so die Stadt, seien alle Bürgerinne­n und Bürger dringend angehalten, Wasserentn­ahmen aus Weimars Fließgewäs­sern einzustell­en. Denn auch hier zeige die lang anhaltende außerorden­tliche Trockenhei­t negative Auswirkung­en. Sowohl die Ilm als auch die anderen städtische­n Gewässer führen bereits seit längerem nur noch Niedrigwas­ser. In den Monaten April und Mai regnete es weit unter dem langjährig­en Mittel. Hierdurch fielen die Wasserstän­de flächenhaf­t an nahezu allen beobachtet­en Pegeln in Thüringen unter den oberen Niedrigwas­sergrenzwe­rt.

Da für die kommenden Tage keine nennenswer­ten Niederschl­äge vorhergesa­gt sind, geht die Stadtverwa­ltung davon aus, dass sich die Situation fortsetzen und weiter verstärken wird. Das Wasserentn­ahmeverbot werde mit Inkrafttre­ten durch städtische Mitarbeite­r kontrollie­rt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. red

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SUSANNE SEIDE Wegen Hitze und Niedrigwas­ser verbietet die Stadt, Wasser aus der Ilm zu pumpen.

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