Wann man mit dem 9-Euro-ticket auch den ICE nutzen darf
Berlin. Wer mit dem 9-Euro-ticket durch Deutschland reisen will, muss für längere Strecken oft mehrfach umsteigen und eine lange Fahrtzeit in Kauf nehmen. Denn das Ticket gilt nicht in Fernverkehrszügen wie ICE, IC oder EC – eigentlich. Doch es gibt in bestimmten Fällen ein Schlupfloch, das es Reisenden ermöglicht, das 9-Euroticket auch in diesen Zügen nutzen zu können.
Wie ein Bahnsprecher erklärt, ist dies bei Zugverspätungen oder Zugausfällen von Nahverkehrszügen, die zu einer Verspätung am Zielbahnhof von mindestens 20 Minuten führen, erlaubt. Der Haken:
Man muss sich das teure Ticket für den Fernverkehrszug erst kaufen – und bekommt den Betrag später von der Deutschen Bahn zurückerstattet. Den Vorgang müssen Kundinnen und Kunden über das Fahrgastrechteformular abwickeln und begründen. Dazu muss die Verspätung nachgewiesen werden. Dies geht jedoch unkompliziert – so reicht etwa ein Screenshot der angezeigten Verspätung in der DB-APP. Für Reisende, die den letzten Zug des Tages verpassen, stellt die Deutsche Bahn alternative Fahrtmöglichkeiten mit Bussen oder Taxis bereit oder organisiert die Unterbringung von gestrandeten Fahrgästen.
Wer mit dem 9-Euro-ticket reist und lieber auf den verspäteten Zug warten will, statt ein Fernverkehrsticket zu lösen, kann dabei nicht mit Erstattung der Fahrtkosten rechnen. Im Normalfall zahlt die Bahn Reisenden ab einer Verspätung von 60 Minuten 25 Prozent und ab 120 Minuten 50 Prozent des Ticketpreises zurück. Beim 9-Euro-ticket gilt das nicht. Das liegt daran, dass es sich um einen Zeitfahrausweis handelt, bei dem die Erstattung maximal 25 Prozent des Preises beträgt. Beim 9-Euro-ticket liegt der Betrag bei 2,25 Euro, laut Gesetz muss eine Entschädigung erst ab einem Wert von 4 Euro gezahlt werden. fmg