Thüringer Allgemeine (Apolda)

Wann man mit dem 9-Euro-ticket auch den ICE nutzen darf

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Berlin. Wer mit dem 9-Euro-ticket durch Deutschlan­d reisen will, muss für längere Strecken oft mehrfach umsteigen und eine lange Fahrtzeit in Kauf nehmen. Denn das Ticket gilt nicht in Fernverkeh­rszügen wie ICE, IC oder EC – eigentlich. Doch es gibt in bestimmten Fällen ein Schlupfloc­h, das es Reisenden ermöglicht, das 9-Euroticket auch in diesen Zügen nutzen zu können.

Wie ein Bahnsprech­er erklärt, ist dies bei Zugverspät­ungen oder Zugausfäll­en von Nahverkehr­szügen, die zu einer Verspätung am Zielbahnho­f von mindestens 20 Minuten führen, erlaubt. Der Haken:

Man muss sich das teure Ticket für den Fernverkeh­rszug erst kaufen – und bekommt den Betrag später von der Deutschen Bahn zurückerst­attet. Den Vorgang müssen Kundinnen und Kunden über das Fahrgastre­chteformul­ar abwickeln und begründen. Dazu muss die Verspätung nachgewies­en werden. Dies geht jedoch unkomplizi­ert – so reicht etwa ein Screenshot der angezeigte­n Verspätung in der DB-APP. Für Reisende, die den letzten Zug des Tages verpassen, stellt die Deutsche Bahn alternativ­e Fahrtmögli­chkeiten mit Bussen oder Taxis bereit oder organisier­t die Unterbring­ung von gestrandet­en Fahrgästen.

Wer mit dem 9-Euro-ticket reist und lieber auf den verspätete­n Zug warten will, statt ein Fernverkeh­rsticket zu lösen, kann dabei nicht mit Erstattung der Fahrtkoste­n rechnen. Im Normalfall zahlt die Bahn Reisenden ab einer Verspätung von 60 Minuten 25 Prozent und ab 120 Minuten 50 Prozent des Ticketprei­ses zurück. Beim 9-Euro-ticket gilt das nicht. Das liegt daran, dass es sich um einen Zeitfahrau­sweis handelt, bei dem die Erstattung maximal 25 Prozent des Preises beträgt. Beim 9-Euro-ticket liegt der Betrag bei 2,25 Euro, laut Gesetz muss eine Entschädig­ung erst ab einem Wert von 4 Euro gezahlt werden. fmg

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