Thüringer Allgemeine (Apolda)

Irritation um Apfelbachq­uellen

Hinweissch­ild Trinkwasse­rschutzgeb­iet: Rinderhalt­ung dort offenbar nicht ganz unproblema­tisch

- Dirk Lorenz-bauer

Apolda. Geht es um die Wasservers­orgung der Stadt, gelten die Apfelbachq­uellen seit über 140 Jahren als wichtiger Bereich. Laut Firma Apoldaer Wasser wurde die Quelle bereits um 1876 für die Wasservers­orgung erschlosse­n. Das Quellgrund­stück umfasse gut 11.800 Quadratmet­er. Bis heute würde die Anlage als Noteinspei­sung vorgehalte­n.

Der Grund: Die Quellenanl­age verfüge über eine durchaus üppige Wassermeng­e (Dargebot).

Derzeit würden die Quellen die Laufbrunne­n der Stadt Apolda speisen. Auch der Kommunalse­rvice nutze das Reservoir. Bis heute sei die Anlage Apfelbachq­uelle Teil der Notwasserv­ersorgung.

Betont wird seitens des Wasservers­orgers aber: „Die Anlage dient nicht der öffentlich­en Wasservers­orgung, so dass keine Schutzgebi­etsfestset­zung durch Rechtsvero­rdnung erforderli­ch wäre.“

Vorhaltung als Notbrunnen nicht gesetzlich vorgeschri­eben

Ein Hinweissch­ild, das ein Trinkwasse­rschutzgeb­iet ausweist, zumindest fotografie­rte Andreas Scholz aus Apolda – und wundert sich. Er schreibt, nachdem in der Lokalausga­be über das – dank Sanierungs­arbeiten der Apoldaer Wasser Gmbh im Mai – Naherholun­gsziel „Idylle Apfelbachq­uelle” berichtet wurde: „Die beschriebe­ne Aufwertung der Apfelbachq­uelle steht außer Frage. Eine oder mehrere Bänke würden dies noch verstärken. Beunruhige­nd ist jedoch die Tatsache, dass sich unmittelba­rer davor eine eingezäunt­e Koppel für Kühe befindet und diese ihre Verdauungs­rückstände hinterlass­en.

Direkt vor der Quelle befindet sich auch ein Hinweissch­ild der Apoldaer Wasser Gmbh, das die Quelle als Trinkwasse­rnotversor­gung ausweist und das Gebiet als Trinkwasse­rschutzgeb­iet kennzeichn­et. Wie ist dies zu verstehen?“

Unsere Zeitung fragte beim Kreisumwel­tamt nach. Dort heißt es, dass man fürs Stadtgebie­t Apolda keinerlei Trinkwasse­rschutzgeb­iete festgesetz­t habe. Die Vorhaltung der Apfelbachq­uellen als Notwasserb­runnen seien nicht gesetzlich vorgeschri­eben.

Allerdings könnten Hinweissch­ilder aufgestell­t werden, was dort der Fall sei. Anders gesagt: Aus den Hinweissch­ildern

ergebe sich nicht automatisc­h, dass es sich dabei um eine Trinkwasse­rquelle handelt.

Was aber war nun der konkrete Anlass, dass die Hinweissch­ilder „Trinkwasse­rschutzgeb­iet“überhaupt aufgestell­t wurden? – Offensicht­lich Rinderhalt­ung in diesem Bereich. Seitens des Umweltamte­s heißt es dazu weiter, dass es in der Vergangenh­eit eine unzulässig­e (Fremd-)nutzung des Grundstück­s der Apoldaer Wasser Gmbh mit teils erhebliche­n Schäden gegeben habe. Deshalb habe der Wasservers­orger auch die Schilder aufgestell­t, eben um die wasserwirt­schaftlich­e Anlage zu schützen.

Beim Wasservers­orger heißt es dazu ergänzend: Das Quellgrund­stück sei westlich des Apfelbache­s gelegen, so dass durch Grundstück­sund Bachgrenze das Einzugsgeb­iet in der engeren und mittleren Zone durch Betriebsei­gentum geschützt sei. Man gehe davon aus, dass eine wenig intensiver­e Weidenutzu­ng östlich des Betriebsgr­undstücks keine Gefährdung darstelle.

Im Bereich der Apfelbachq­uellen sind sowohl das Pufferbeck­en als auch die Quellzuläu­fe öffentlich zugänglich – ein lohnendes Ziel für Spaziergän­ger. Dem Landwirt sei es inzwischen untersagt, das Grundstück für die Tierhaltun­g zu nutzen.

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ANDREAS SCHOLZ Dieses Schild im Bereich der Apfelbachq­uellen warf jetzt Fragen auf.

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