Irritation um Apfelbachquellen
Hinweisschild Trinkwasserschutzgebiet: Rinderhaltung dort offenbar nicht ganz unproblematisch
Apolda. Geht es um die Wasserversorgung der Stadt, gelten die Apfelbachquellen seit über 140 Jahren als wichtiger Bereich. Laut Firma Apoldaer Wasser wurde die Quelle bereits um 1876 für die Wasserversorgung erschlossen. Das Quellgrundstück umfasse gut 11.800 Quadratmeter. Bis heute würde die Anlage als Noteinspeisung vorgehalten.
Der Grund: Die Quellenanlage verfüge über eine durchaus üppige Wassermenge (Dargebot).
Derzeit würden die Quellen die Laufbrunnen der Stadt Apolda speisen. Auch der Kommunalservice nutze das Reservoir. Bis heute sei die Anlage Apfelbachquelle Teil der Notwasserversorgung.
Betont wird seitens des Wasserversorgers aber: „Die Anlage dient nicht der öffentlichen Wasserversorgung, so dass keine Schutzgebietsfestsetzung durch Rechtsverordnung erforderlich wäre.“
Vorhaltung als Notbrunnen nicht gesetzlich vorgeschrieben
Ein Hinweisschild, das ein Trinkwasserschutzgebiet ausweist, zumindest fotografierte Andreas Scholz aus Apolda – und wundert sich. Er schreibt, nachdem in der Lokalausgabe über das – dank Sanierungsarbeiten der Apoldaer Wasser Gmbh im Mai – Naherholungsziel „Idylle Apfelbachquelle” berichtet wurde: „Die beschriebene Aufwertung der Apfelbachquelle steht außer Frage. Eine oder mehrere Bänke würden dies noch verstärken. Beunruhigend ist jedoch die Tatsache, dass sich unmittelbarer davor eine eingezäunte Koppel für Kühe befindet und diese ihre Verdauungsrückstände hinterlassen.
Direkt vor der Quelle befindet sich auch ein Hinweisschild der Apoldaer Wasser Gmbh, das die Quelle als Trinkwassernotversorgung ausweist und das Gebiet als Trinkwasserschutzgebiet kennzeichnet. Wie ist dies zu verstehen?“
Unsere Zeitung fragte beim Kreisumweltamt nach. Dort heißt es, dass man fürs Stadtgebiet Apolda keinerlei Trinkwasserschutzgebiete festgesetzt habe. Die Vorhaltung der Apfelbachquellen als Notwasserbrunnen seien nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Allerdings könnten Hinweisschilder aufgestellt werden, was dort der Fall sei. Anders gesagt: Aus den Hinweisschildern
ergebe sich nicht automatisch, dass es sich dabei um eine Trinkwasserquelle handelt.
Was aber war nun der konkrete Anlass, dass die Hinweisschilder „Trinkwasserschutzgebiet“überhaupt aufgestellt wurden? – Offensichtlich Rinderhaltung in diesem Bereich. Seitens des Umweltamtes heißt es dazu weiter, dass es in der Vergangenheit eine unzulässige (Fremd-)nutzung des Grundstücks der Apoldaer Wasser Gmbh mit teils erheblichen Schäden gegeben habe. Deshalb habe der Wasserversorger auch die Schilder aufgestellt, eben um die wasserwirtschaftliche Anlage zu schützen.
Beim Wasserversorger heißt es dazu ergänzend: Das Quellgrundstück sei westlich des Apfelbaches gelegen, so dass durch Grundstücksund Bachgrenze das Einzugsgebiet in der engeren und mittleren Zone durch Betriebseigentum geschützt sei. Man gehe davon aus, dass eine wenig intensivere Weidenutzung östlich des Betriebsgrundstücks keine Gefährdung darstelle.
Im Bereich der Apfelbachquellen sind sowohl das Pufferbecken als auch die Quellzuläufe öffentlich zugänglich – ein lohnendes Ziel für Spaziergänger. Dem Landwirt sei es inzwischen untersagt, das Grundstück für die Tierhaltung zu nutzen.