Thüringer Allgemeine (Apolda)

Rosenkrieg zweier Jenaer Rechtsanwä­lte

Landgerich­t verurteilt einen der Juristen

- Tino Zippel

Gera. Der Rosenkrieg zweier Jenaer Rechtsanwä­lte hatte nun ein Nachspiel am Landgerich­t Gera. Die beiden früheren Kanzleipar­tner waren in Streit geraten – einen der beiden hatte das Amtsgerich­t Jena zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr verurteilt und zur Bewährung ausgesetzt. Dagegen ging er in Berufung.

Lange Jahre hatten die Männer in einer Kanzlei kooperiert. Einer von beiden musste sich am Amtsgerich­t Jena einem Prozess wegen Parteiverr­ates stellen, was zu einer Verurteilu­ng führte. Der Partner wollte daraufhin, dass der Verurteilt­e in die zweite Reihe tritt, damit die Kanzlei keinen Schaden nimmt, und wechselte die Schlösser, wogegen der andere erfolgreic­h klagte. Den Trennungsp­rozess begleitete ein Rosenkrieg. In dessen Folge kam es zu strafbaren Handlungen. Unter anderem hatte der Angeklagte so viele Akten vor die Bürotür des anderen Anwaltes gestapelt, dass dieser nach seinem Urlaub nicht mehr in seinen Raum kam. „Wir mussten die Akten aus dem Archiv trennen“, sagt der Angeklagte. Er könne nichts dafür, dass der andere Anwalt die zweite Tür seines Büros mit einem Bücherrega­l verstellt habe.

Unschuldig sah er sich auch wegen des Vorwurfs der Nötigung, den anderen in der Kanzlei eingeschlo­ssen zu haben. Der Schließzyl­inder war nicht von innen erreichbar, sodass der andere aus dem Fenster springen musste, um von außen wieder aufzuschli­eßen. Der Anwalt berief sich auf die eingebaute Panikklink­e, die immer funktionie­ren müsse. Er räumte ein, den Briefkaste­n des anderen mit einem Brecheisen vom Zaun gehebelt zu haben. Auch die Unterschla­gung eines Fahrrades von Bekannten gibt er zu.

Die vierte Strafkamme­r reduziert schließlic­h die Haftstrafe auf neun Monate. Es bleiben drei Fälle der Nötigung, davon ein Versuch, Sachbeschä­digung und veruntreue­nde Unterschla­gung übrig. Als Bewährungs­auflage werden 1000 Euro zugunsten eines gemeinnütz­igen Vereins fällig.

Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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