Rosenkrieg zweier Jenaer Rechtsanwälte
Landgericht verurteilt einen der Juristen
Gera. Der Rosenkrieg zweier Jenaer Rechtsanwälte hatte nun ein Nachspiel am Landgericht Gera. Die beiden früheren Kanzleipartner waren in Streit geraten – einen der beiden hatte das Amtsgericht Jena zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und zur Bewährung ausgesetzt. Dagegen ging er in Berufung.
Lange Jahre hatten die Männer in einer Kanzlei kooperiert. Einer von beiden musste sich am Amtsgericht Jena einem Prozess wegen Parteiverrates stellen, was zu einer Verurteilung führte. Der Partner wollte daraufhin, dass der Verurteilte in die zweite Reihe tritt, damit die Kanzlei keinen Schaden nimmt, und wechselte die Schlösser, wogegen der andere erfolgreich klagte. Den Trennungsprozess begleitete ein Rosenkrieg. In dessen Folge kam es zu strafbaren Handlungen. Unter anderem hatte der Angeklagte so viele Akten vor die Bürotür des anderen Anwaltes gestapelt, dass dieser nach seinem Urlaub nicht mehr in seinen Raum kam. „Wir mussten die Akten aus dem Archiv trennen“, sagt der Angeklagte. Er könne nichts dafür, dass der andere Anwalt die zweite Tür seines Büros mit einem Bücherregal verstellt habe.
Unschuldig sah er sich auch wegen des Vorwurfs der Nötigung, den anderen in der Kanzlei eingeschlossen zu haben. Der Schließzylinder war nicht von innen erreichbar, sodass der andere aus dem Fenster springen musste, um von außen wieder aufzuschließen. Der Anwalt berief sich auf die eingebaute Panikklinke, die immer funktionieren müsse. Er räumte ein, den Briefkasten des anderen mit einem Brecheisen vom Zaun gehebelt zu haben. Auch die Unterschlagung eines Fahrrades von Bekannten gibt er zu.
Die vierte Strafkammer reduziert schließlich die Haftstrafe auf neun Monate. Es bleiben drei Fälle der Nötigung, davon ein Versuch, Sachbeschädigung und veruntreuende Unterschlagung übrig. Als Bewährungsauflage werden 1000 Euro zugunsten eines gemeinnützigen Vereins fällig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.