Hundevater bittet um Information zu Fund-welpen
Um nähere Informationen zur Herkunft von drei kleinen und süßen Vierbeinern zu bekommen, benötigt Harald Lisker Hinweise
Apoldas Hundevater bittet die Bevölkerung um Hinweise zur Herkunft beziehungsweise den Umständen, die sich um drei zuckersüße Hundewelpen drehen. Aufgefunden wurden diese vor einigen Tagen am Ortsrand von Oberreißen nahe des Brennstoffhandels.
Derzeit hat er die Mischlinge (Jagdhund/gebirgsschweißhund) in der Tierauffangstation in Obhut. 52 Bewerbungen um die Racker hat er bereits, an Nachfrage mangelt es also nicht. Zumal die Welpen bei Abgabe entwurmt, entfloht, geimpft und gechippt sein werden.
Lisker schätzt, dass sie etwa zehn Wochen alt sind. Die Zusammenhänge ihres Auffindens sind ihm derzeit aber noch einigermaßen unklar. So interessiert ihn, wo sie herkommen, wer sie möglicherweise ausgesetzt hat. Dabei tut sich Harald Lisker insoweit ein möglicher Zusammenhang auf, als er im benachbarten Zwinger der Tierauffangstation eine Hündin betreut, die haargenau so aussieht, als seien es ihre Welpen. Geboren hat sie diese aber eben nicht, weil die Milchleisten dafür nicht ausgeprägt genug seien, erklärt Lisker. Dennoch: Alle vier Tiere könnten vielleicht in einem größeren Zusammenhang stehen, dem Lisker gerne nachgehen würde, weshalb er auf Infos aus der Bevölkerung hofft (Telefon: (0171/1956370).
Die Hündin wurde Anfang Februar im Bereich des Klinikzentrums Bad Sulza gefunden. Sie trug keinen Chip, wies keine sonstigen Merkmale auf, die hätten auf Besitzer schließen lassen können. Auch sei sie weder an Leine noch an Halser
band gewähnt gewesen, so Lisker. Im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen von Tieren teilt der Amtstierarzt und Leiter des Veterinärund Lebensmittelüberwachungsamtes, Stefan Kleinhans, unter der Überschrift „Mein Tier ist seit gestern weg – was mach‘ ich nun?“mit, dass es sich dabei um eine Initiative zum präventiven Tierschutz handele. Dazu verweist
auf die Internetseite des Veterinärund Lebensmittelüberwachungsamtes. Dort nämlich könnten Bürger Informationen abrufen und Hinweise finden, die helfen sollen, gefundene beziehungsweise verloren gegangene Tiere wieder den Haltern zukommen zu lassen.
Weiter teilt Stefan Kleinhans dazu mit: Mit dem „Suchtiersteckbrief“und dem „Fundtierregister“
beabsichtigt die Untere Veterinärverwaltung im Landratsamt eine Brücke der Bürger zu den Behörden für entsprechende Notfälle zu schlagen. Suchende Halter fordern dazu das Leerformular „#suchtiersteckbrief“als pptx-datei über
post.veterinaeramt@weimarerland.de
an, ergänzen es um Foto und Angaben zum Tier und senden es an die Veterinärbehörde zurück.
Finder fordern das Leerformular „#fundtierregister“als pptx-datei über ihre Fundbehörde an und klären mit dieser den Verbleib des Tieres ab. Die Fundbehörden leiten die mit Foto und Angaben versehene Datei zum Findling an das Veterinäramt weiter.
Hunde und Katzen sind unstrittig Haustiere. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch unterliegen Tiere als
Sachen dem Fundrecht (Paragraf 965 bis 984 BGB), auch wenn es sich hier um Mitgeschöpfe handelt. Nicht jeder weiß, an wen wendet man sich, wenn ein Tier verloren oder besser noch gefunden wurde? Richtig, an die Fundbehörde in der Gemeinde, in der das Tier verloren ging oder zur Fundsache wurde, sagt Stefan Kleinhans. Denn diese ist nämlich örtlich zuständig. Und sie hat im Idealfall ein einschlägiges Tierheim/tierauffangstation (wie die von Harald Lisker) unter Vertrag oder betreibt ein eigenes.
Doch nicht jede Katze, wird zur Fundsache. Gerade auf dem Land haben Katzen oft Freigang, so Kleinhans. Das heißt, sie „stromern“herum. Dennoch haben sie einen Halter, der sie bei Verlust schmerzlich vermisst. Es macht Sinn und ist richtig, dass die Katzen, gechippt und kostenlos in einem Onlinetierregister erfasst werden, um beim glücklichen Wiederfinden Tier und Halter unverzüglich wieder zusammenbringen. Hunde hingegen müssen immer mit RFIDCHIP gekennzeichnet sein. Bei Ihnen ist so grundsätzlich auch von einem Halter auszugehen. „Scheinbar hilflose herumstromernde Tiere, die noch dazu handzahm sind, einfach zu vereinnahmen und in irgendein Tierheim nach eigenem Geschmack zu verschleppen – das geht gar nicht. Es verkompliziert die Situation für Tier und Tierbesitzer unnötig. Erst nach mehreren Tagen mag hier tatsächlich Gefahr im Verzug bestehen - Extremwetterlagen einmal ausgenommen. Werktags ist die Kommunalverwaltung und damit auch die Fundbehörde in der Regel erreichbar und kann damit befasst werden.“, so Kleinhans.