Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Streit um gemeinsames Gefängnis
Schriftliche Begründung fehlt
Chemnitz.
Im Rechtsstreit um das gemeinsame Gefängnis von Sachsen und Thüringen in Zwickau wartet eine Bürgerinitiative noch auf die schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Chemnitz.
Dieses hatte die Klage der Bürgerinitiative gegen den Verkauf des dafür geplanten Geländes vor zwei Monaten in einer mündlichen Verhandlung abgewiesen. „Für uns ist deshalb noch immer völlig offen, ob und wie wir weitermachen“, sagte Lutz Reinhold, Sprecher der Initiative, auf dpa-Nachfrage.
Demnach machen die Bürger einen möglichen Gang vor das Oberverwaltungsgericht Bautzen vom Tenor der Urteilsbegründung abhängig. Dies hänge auch mit ihren finanziellen Möglichkeiten zusammen, denn als Kläger müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen.
Die Bürgerinitiative „Nein zur JVA in Zwickau-Marienthal“hatte durchsetzen wollen, dass ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf des Areals durch die Stadt an den Freistaat Sachsen anerkannt wird. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts hat der zuständige Richter fünf Monate Zeit, um sein Urteil schriftlich zu begründen.
Mit dem Gefängnisneubau mit 820 Haftplätzen wollen beide Bundesländer beim Justizvollzug Geld sparen. Die Baukosten werden mit 171,5 Millionen Euro veranschlagt. (dpa) Gestern galt für weite Teile Thüringens die mittlere Waldbrandwarnstufe „3“. Die Forstbehörden fangen an, intensiv über das Verhalten im Wald aufzuklären.
Für den Bereich von 15 Forstämtern musste allerdings vom Deutschen Wetterdienst (DWD) mit der Stufe „4“die zweithöchste ausgerufen werden. Das betrifft vor allem in Südthüringen die Kiefernwaldregionen zwischen Sonneberg und Oberhof. Aber auch die Gebiete zwischen Kyffhäuser und Eichsfeld sind betroffen.
Ab heute rechnet der Thüringenforst damit, dass einige Wälder wegen „sehr hoher Waldbrandgefahr“gesperrt werden müssen. Sollte es nicht regnen, könnte die Stufe „5“erreicht werden. Damit könnte bis zur nächsten deutlichen Abkühlung in einigen Regionen des Thüringer Waldes selbst das Wandern untersagt sein. Schon jetzt gilt absolutes Rauch- und Grillverbot selbst in der Nähe von Wäldern.
Die Waldbrandgefahr im Freistaat habe in den vergangenen Jahren immer weiter zugenommen, so Horst Sproßmann, Sprecher des Thüringenforstes. Aller zehn Jahre seien vier bis fünf Tage mit den beiden höchsten Warnstufen hinzugekommen, sagte er der Thüringer Allgemeinen.
Außerdem leide der Wald verstärkt darunter, dass die früheren Schneemassen vom Winter fehlen. Der Schnee sei dann langsam bis ins späte Frühjahr hinein abgetaut und habe den Wald so noch längere Zeit feucht gehalten. Die teils zwar starken Regenfälle würden dagegen sofort wieder abfließen.
Um den Wald widerstandsfähiger zu machen und um die Brandgefahr zu verringern, werden seit Längerem vor allem die Nadelwälder umgebaut. Mischwälder würden besser Feuchtigkeit halten und seien nicht ganz so feuerempfindlich.